kann mir jemand den Unterschied der FPV2006 §7 Abs.4 und §10 Abs.1 Satz 2 erklären? Darf ich jetzt für eine erbrachte Leistung aus Anlage 3 pro Tag 450,- Euro oder 600,- Euro abrechnen? :sterne: Vielen Dank im Voraus!
solange es keine genehmigtes Budget für 2006 gibt, können 600€ abgerechnet werden. Sobald das Budget 2006 gilt, kann nur noch 450€ abgerechnet werden, sofern die DRG nicht vereinbart wurde.