Einem so schwachsinnigen Gutachten brauchen Sie nicht mal zu widerzusprechen sondern gleich klagen!
Gruß
Ordu
Einem so schwachsinnigen Gutachten brauchen Sie nicht mal zu widerzusprechen sondern gleich klagen!
Gruß
Ordu
Zitat
Original von T. Flöser:
Nun, Herr Heun-Letsch - das sehe ich anders!Eine stationäre Behandlung fand durchaus statt - und zwar eine Behandlung, die ausschließlich mit den Mitteln des Krankenhauses möglich war, der Behandlungsplan durchaus eine längere Verweildauer vorsah.
Des weiteren würde ich hier eher die Analogie zur abgebrochenen stationären Behandlung sehen. Vergleichbar mit einem Abbruch der Behandlung, weil der Patient früher das Krankenhaus verlässt (hat er ja auch - irgendwie...)
Hilfreich wäre evtl den Patienten vorsorglich unterschreiben zu lassen dass er im Falle eines Nichtüberlebens auf eigene Verantwortung die Klinik verlässt. :totlach:
..........ich kann nicht mehr :laugh:
Hallo Teilnehmer,
auf welcher Grundlage würden Sie denn argumentieren und wie grenzen Sie eine Krankenhausbehandlung von einer geplanten stationären Krankenhausbehandlung ab?
Strittig ist die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung sicherlich nicht, obwohl eine Reanimation auf offener Straße...?
Mit freundlichen Grüßen,
Lupus