Hallo,,,
Frau L bewohnt mit ihrem pflegebedürftigen 8 jährigen Sohn ein Reihenhaus. Da sich sämtliche Schlafräume im 1.Stock des Hauses befinden und der Sohn die Treppe nicht ohne fremde Hilfe bewältigen kann, stellt sich Frau L auf den Standpunkt, die Hilfeleistung beim treppensteigen sei eine Hilfe im Rahmen des §14 SGB XI. Wie kann sie die Pflegekasse überzeugen?
Hilfeleistung beim Treppensteigen
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Schönen guten Tag,
Hausaufgaben muß man schon selbst machen...
Sie könnten ja ihre Lösungsvorschläge hier zur Diskussion stellen.
Aber ein bischen gedankliche Vorarbeit sollte schon erkennbar sein.G. Grimm