Hallo liebes Forum,
ich habe ein kleines chirurgisches Kodierproblem. Ist der Limberg-Schwenklappen, der zur Defektdeckung bei plastischer Rekonstruktion eines Sinus pilonidalis eingesetzt wird, nach 5-903.6d (führt in verbindung mit L05.0 zur DRG J22Z) oder nach 5-897.1 (führt zur billigeren J09Z)zu kodieren? Gibt es hierfür Kommmentarliteratur oder als vorläufig endgültig anzusehende Regelungen. Die DKR wie auch der OPS lassen einen einmal mehr bei einer verbindlichen Beantwortung meiner Frage im Stich.
Vielen Dank für Eure Hinweise und Sichtweisen.
Gruß Senger (betroffener Selbstzahler und Arzt)