Begleitperson bei Neugeborenen

  • ....ich weiß, es gab schon unzählige Beiträge zu diesem Thema.

    Dennoch habe ich noch keine klare Stimmigkeit, auch nicht für 2006, dazu gelesen.

    Deshalb bitte ich um Sichtweise zu folgendem:

    ist es legitim, eine entbundene Mutter, die gesund ist, nach z.B. 2 Tagen zu entlassen und zum kranken Kind als Begleitperson (Z76.3) aufzunehmen? (Medizinsche Indikation vorausgesetzt)

    Umgekehrte Fälle haben wir auch: kranke Mutter und gesundes Neugeborenes. (Säugling als Begleitperson zur Mutter)

    Was würde dagegen sprechen?

    Gibt es Erfahrungswerte, wie die KK/MDK darauf reagiert?

    Wie gehen andere Häuser damit um?

    Freue mich auf aussagekräftige Antworten!

    Grüße
    luzzi

  • Hallo Luzzi,

    dass hier eindeutig die Erlösoptimierung im Vordergrund steht, steht glaube ich ausser Frage, denn daher auch der Zeitpunkt von 2 Tagen (UGVWD ist 1 Tag).

    Allerdings werden Sie mit Sicherheit Probleme bekommen, denn eine solch dreiste Vorgehensweise würde ich als erstes dahingehend prüfen, ob diese Zuordnung Patient/Begleitperson denn auch von der Mutter ausdrücklich gewünscht wird (Stichwort: Anspruch auf Entbindungsanstaltspflege -> siehe hier).

    Falls nein, :d_neinnein: :bombe: :d_neinnein: :bombe: :d_neinnein:

    Falls sie es tatsächlich schaffen, dass die Mutter zustimmt, dann würde ich mal weiter schauen, was das Gesetz denn alles so hergibt (Beispiele: Medizinische Notwendigkeitsprüfung einer Begleitperson / Wirtschaftlichkeitsgebot ...).

    Gruß

    Mr. Freundlich

  • Schönen guten Tag,
    wie rechnet Ihr folgendes ab:
    Mutter entbindet, geht nach Hause - mit Kind.
    Mutter kommt wegen Wochenbettdepression wieder und bringt Kind mit (Still-Kind).
    Kind ist soweit gesund, würde also Kriterien einer Begleitperson erfüllen. ABER: aus pädiatrischer Sicht sind die vorgeschriebenen Untersuchungen (z.B. U2) durchgeführt worden.
    Ist das Kind nun Begleitperson? :sterne:
    Danke für Meinungen

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Mr. Freundlich,

    mit Ihrer Unterstellung bin ich nicht wirklich einverstanden.

    Wenn es doch bestimmte Gründe gibt,dass die Mutter auf Entlassung drängt, weil sie bestimmten Tagen z.B. wichtige Termine wahrnehmen möchte.
    Ihre Nähe zu ihrem Neugeborenen ist ja nicht rund um die Uhr zwingend erforderlich.
    Wie gehe ich damit um?

    MfG
    luzzi

  • Ein Still-Kind ist in jedem Fall eine Indikation zur Aufnahme als Begleitperson.
    Die Zuschläge von 45.-€ werden allerdings Ihre Kosten nicht decken, da ich mir vorstellen kann, dass der Säugling noch intensiv versorgt werden muss, zumal die Mutter ja depressiv ist.

    MfG
    luzzi

  • Hallo Luzzi,

    Zitat


    Original von luzzi:
    Mr.Freundlich,

    mit Ihrer Unterstellung bin ich nicht wirklich einverstanden.

    auch wenn Sie nicht wirklich mit der Unterstellung einverstanden sind, so ist sie trotzdem weiterhin bei mir vorhanden. Wenn es allerdings tatsächlich nicht ihre Absicht war, sorry.

    Nun aber zu ihren weiteren Ausführungen:

    Zitat


    Wenn es doch bestimmte Gründe gibt,dass die Mutter auf Entlassung drängt, weil sie bestimmten Tagen z.B. wichtige Termine wahrnehmen möchte.

    Sag ich ja, dass der Wunsch nachvollziehbar von der Mutter selber kommen muss und das möchte ich auch belegt haben.

    ABER...

    Zitat


    Ihre Nähe zu ihrem Neugeborenen ist ja nicht rund um die Uhr zwingend erforderlich.

    M.E. ist der Sinn und Zweck einer medizinisch notwendigen Begleitperson, dass die Begleitperson ständig (rund um die Uhr) anwesend ist und somit dem Arzt, dem Pflegepersonal und dem Patienten als \"ständiger Ansprechpartner\" zur Verfügung steht.

    Also irgendwie werde ich das Gefühl weiterhin nicht los, dass hier ein Sachverhalt zur Erlösoptimierung konstruiert wird.

    MFG

    Mr. Freundlich