uGVD-Abschlag : rechtmäßig?

  • Hallo Forum,

    mich plagt schon länger folgende Frage:
    Wurde nicht die uGVD und die zugehörigen Abschläge für Fälle kalkuliert, wo nicht die volle Leistung erbracht werden konnte?

    Was ist aber mit den (vielen) Fällen, wo das Krankenhaus in kürzester Zeit alle Leistungen erbringt und dann doch mit einem uGVD-Abschlag abgestraft wird, weil z.B. der MDK einfach einen Tag nicht anerkennt?

    Ich wäre sehr an Meinungen aus der Expertenrunde zu dieser Frage interessiert.

    Grüße
    PB

  • Guten Morgen Herr Brenk,

    bei der Kalkulation der Abschläge zur UGVD ist berücksichtigt dass die Hauptleistung erbracht wurde (sonst kann man diese auch nicht verschlüsseln und die dazu passende DRG \"ansteuern\").

    Im Projektbericht des InEk zur Kalkulation 2005 finden Sie unter Punkt 4.5.4 (Berechnung der Zu- und Abschläge auf Bewertungsrelationen) den Hinweis:
    \"Zur Berechnung der zusätzlichen Entgelte für Langlieger sowie der Abschläge für Kurzlieger und Verlegte wurden bislang stets die mittleren Kosten der Inlier ohne Berücksichtigung der durchschnittlichen Kosten der Hauptleistung herangezogen. (...) Die Kosten der Hauptleistung ergaben sich dabei aus der Summe der Kostenwerte in den Kostenstellengruppen 4, 5, 6, 7 und 8 zuzüglich der Kostenwerte in den übrigen Kostenmodulen der Kostenartengruppe 5.\".

    D.h. dass Leistungen aus OP. Kreißsaal sowie kard. und endosk. Diagnostik/Therapie und die Implantate auf jeden Fall voll vergütet werden.

    Problematisch mag dies bei Fällen sein in denen die Hauptleistungen von den hier nicht mit eingeschlossenen Bereichen erbracht wird (z.B. interventionelle Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie). Ob hier Anpassungen vorgenommen wurden weiss ich leider nicht.

    Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben...

    Viele Grüße
    D. Endres

  • Guten Morgen Herr Brenk

    Zitat


    Original von doe:
    Im Projektbericht des InEk zur Kalkulation 2005 finden Sie unter Punkt 4.5.4 (Berechnung der Zu- und Abschläge auf Bewertungsrelationen) den Hinweis:

    Und in 2006 dann unter Punkt 2.4 (Berechnung der Bewertungsrelationen):
    Die Berechnung der zusätzlichen Entgelte für Langlieger (oberhalb der OGV) bzw. der Abschläge bei Verlegungen und Kurzliegern (unterhalb der UGV) erfolgt auf Basis der mittleren Kosten der Inlier ohne Berücksichtigung der durchschnittlichen Kosten der Hauptleistung.

    Über den Daumen gepeilt werden also die variablen Kosten eingeschlossen, die fixen Kosten rausgelassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hr. Duck, Hr. Endres: vielen Dank für Ihre Hinweise!
    Leider bleibt mir der Sinn ein bißchen dunkel (\"...ohne Berücksichtigung der Hauptleistung...\").

    Wie ist das an einem konkreten Beispiel zu sehen?
    Es wird stationär eine Koloskopie erbracht, der Pat. ist 2 Tage stationär. Nehmen wir mal an, die stat. Indikation sei gegeben.
    Es ergibt sich die G48Z, RG: 0,778, Erlös (angen. BFW: 2800)= 2178EUR.
    Wird 1 Tag nicht anerkannt folgt ein Abschlag und der Resterlös = 756EUR.

    Da die Koloskopie in beiden Varianten erbracht wurde, stellt sich die Frage, was durch den Differenzbetrag von 1422EUR vergütet werden sollte (wenn nicht die Hauptleistung)? - Die Koloskopielösung? Das Bett?

    Grüße
    PB

  • Sehr geehrter Herr Brenk,

    angesichts des von Ihnen vorgebrachen Falls kann ich Ihre Entrüstung unter Erlösaspekten nachvollziehen.

    Jedoch handelt es sich ja um ein pauschalierendes System. Nach FPK und Report-Browser ist die DRG kalkuliert mit einem Normalliegeranteil von rund 84 % und einem Kurzliegeranteil von ca. 8,6 %. Dieser im arithmetischen Mittel 7,4 Tage verweilende Normalliegeranteil macht Kosten von ca. 2.200 Euro (gemittelte Fallkosten)aus. Der Unterschied zwischen vollen RG und EG bei UGVD-Abschlag ergibt sich in Ihrem Beispiel aus dem 1 Tag, wird aber kalkuliert durch den Kostenvergleich mit der gesamten Normalliegergruppe.

    Mit einem Gesamt-Sachkostenanteil von rund 45 Euro im Bereich der Endoskopie macht die Koloskopie-Lösung sicherlich nicht den Löwenanteil aus.

    Mit dem Bett liegen Sie da schon eher richtig. Zwar ist es nicht das Bett selber, sondern die um das Bett herumturnenden, die mit rund 740 Euro im Bereich der Personalkosten auf Normalstation den Löwenanteil ausmachen. Und diese Kosten sind variable Kosten, schlagen sich somit auch in der Kalkulation des Normalfalls (7Tage stationär) und des Kurzliegerfalls (1 Tag stationär)nieder.

    Ist das Glas halb voll? Oder halb leer? Ich lasse mal ausser acht, das man zahlreiche Patienten dieser Konstellation ambulant behandeln kann. Ein Aufenthalt von 1-2 Tagen macht einen Fall verdächtig.
    Nun kann man stöhnen, dass einem durch einen entgangenen Belegungstag ein Erlös von rund 1.400 Euro entgangen ist.

    Pauschalierendes Vorgehen schließt zu differenzierendes Betrrachten aus! Und erscheint manchmal ungerecht. Oder bevorteilend.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck