Hallo Forum,
mich plagt schon länger folgende Frage:
Wurde nicht die uGVD und die zugehörigen Abschläge für Fälle kalkuliert, wo nicht die volle Leistung erbracht werden konnte?
Was ist aber mit den (vielen) Fällen, wo das Krankenhaus in kürzester Zeit alle Leistungen erbringt und dann doch mit einem uGVD-Abschlag abgestraft wird, weil z.B. der MDK einfach einen Tag nicht anerkennt?
Ich wäre sehr an Meinungen aus der Expertenrunde zu dieser Frage interessiert.
Grüße
PB