BG-Fall - Prüfungsverfahren

  • Schönen guten Tag Nastie,

    rein formal ist für die BG-Behandlung nicht das SGB V sondern das SGB VII maßgeblich. Zusätzlich ist gibt es den Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger der die Einzelheiten regelt.

    Darin heßt es in § 8 Abs. 1:

    Zitat

    Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit der Ärzte, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig ist und das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllt.

    Auf dieser Grundlage könnte natürlich auch die Indikation zu einer Behandlung in Frage gestellt werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,