Liebes Forum,
kann mir bitte jemand sagen, wie die Berufsgenossenschaften eine Fallprüfung durchzuführen haben. Ist es wie auch bei den gesetzlichen KK oder gibt es dort die Möglichkeit einer rechtlich abgesicherten Prüfung, ähnlich wie bei den PKK´s.
Ich habe jetzt zum ersten Mal einen BG-Fall, wo die BG schreibt, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig war und daher nur der Betrag für eine ambulante Behandlung gezahlt wird. - Es gibt in diesem Brief keien Hinweis wie die Prüfung durchgeführt wurde, noch wurden relevante Krankenunterlagen angefordert.
Bitte um Antwort, Schönes Wochenende allesamt
MfG Willm