Sehr geehrtes Forum,
der MDK ist der Meinung bei einem diagnostischen Links- und Rechtsherzkatheter ( bei Dilatativer Kardiomyopathie) ist die medizinische Notwendigkeit einer stationärer Behandlung nach § 39 SGB V nicht schlüssig nachvollziehbar.
Der Verlauf war peri-und postinterventionell problemlos.
Meine Frage: Gibt es Argumentationen, die einen stationären Aufenthalt (bei HK-Untersuchungen) begründen? Kann mir jemand eventuell einen Tip geben?
Wir werden auch zunehmend von Anfragen und Gutachten, bezogen auf die Notwendigkeit der stationären Behandlung (§ 39 SGB V) überflutet.
Herzlichen Dank
bewe