Berechnung der Beatmungsstunden: Warum nicht auch unter 24 Stunden?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    die aktuelle Kodierregel zur maschinellen Beatmung ist mir bekannt.
    Die Regelungen zur Berechnung und Erfassung der Beatmungsdauer ergeben meines Erachtens folgende Problematik:
    Durch Beachtung dieser Reglung werden viele Beatmungsfälle auf einer Intensivstation (postoperative Beatmung mit einer Gesamtbeatmungszeit <24 Std)nicht erfasst.
    Dies erlaubt mir keine Auswertungen durch das Krankenhausinformationssystem hinsichtlich der Beatmungsfälle und der Beatmungsstunden.
    Frage ist, warum nicht alle Beatmungsfälle / -stunden erfasst werden dürfen.
    Es gibt doch keine operative DRG, bei denen eine Beatmungszeit <24 Stunden gruppierungsrelevant ist. Oder habe ich da etwas übersehen?

    Warum also noch diese Kodierregel zur Berechnung der Beatmungsdauer?

    Mit freundlichem Gruß

    Flocke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie können z.B. auch Fälle haben, wo es mehrere Beatmungsintervalle während eines Aufenthaltes gibt (theoretisch auch bei Fallzusammenlegung) und hier ja dann die Summe gebildet werden muss. Dann würden Sie ggf. mit diesen Beatmungsstunden in relevante Bereiche kommen, obwohl diese nicht zur Beatmungszeit nach DKR gehören.
    Allerdings sollte es eine Möglichkeit in Ihrem KIS (oder Subsystem) geben, die Beatmungszeiten insgesamt zu dokumentieren ohne gleich im Entlassdatensatz aufzutauchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau