Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Kodierregel zur maschinellen Beatmung ist mir bekannt.
Die Regelungen zur Berechnung und Erfassung der Beatmungsdauer ergeben meines Erachtens folgende Problematik:
Durch Beachtung dieser Reglung werden viele Beatmungsfälle auf einer Intensivstation (postoperative Beatmung mit einer Gesamtbeatmungszeit <24 Std)nicht erfasst.
Dies erlaubt mir keine Auswertungen durch das Krankenhausinformationssystem hinsichtlich der Beatmungsfälle und der Beatmungsstunden.
Frage ist, warum nicht alle Beatmungsfälle / -stunden erfasst werden dürfen.
Es gibt doch keine operative DRG, bei denen eine Beatmungszeit <24 Stunden gruppierungsrelevant ist. Oder habe ich da etwas übersehen?
Warum also noch diese Kodierregel zur Berechnung der Beatmungsdauer?
Mit freundlichem Gruß
Flocke