• Hallo,
    mit Verweis auf die bisherigen Diskussionen zu diesem Thema interessiert uns, ob
    ab 2006 durch die Neubewertung der U 80 (PCCL 1)die Doppelkodierung von B und U hinfällig ist - ?
    Gruß A.

  • Hallo Herr Amondis,
    ich habe das mit dem Staph. aur. getestet und keinen Unterschied mehr des CCL-Wertes festgestellt.
    Allerdings habe ich in den Kodierrichtlinien nachgelesen (D012), dass unterschieden wird zwischen faktultativen und obligaten Ausrufezeichenkodes. Im o.g. Beispiel sind die Kodes obligat, allerdings steht nicht drin, dass dann auch beide anzugeben sind.
    Da wir bei Resistenzen eine Isolierung vornehmen, kodieren wir Z29.0 und hängen dort dann den U80.- Kode ran.
    Eine Kumulation im PCCL-Wert war im o.g. Beispiel nicht vorhanden, trotzdem würde ich bei der Verwendung beider Kodes darauf achten, ob dann der PCCL höher ist, als bei der alleinigen Verwendung von U80.- .

    Mit freundlichen Grüßen
    Dagmar Wege

    Hannover

  • Hallo zusammen,

    Ich bin mir im klaren darüber, dass manche die Auffassung vertreten, dass neben einem U-Code der zugehörige B-Code nicht mehr zu verschlüsseln ist, da der Erregername bereits im U-Code enthalten ist.

    Ich bin da aus mehreren Gründen anderer Ansicht:
    1. (wie bereits von Frau Wege angeführt) steht in den allg. Kodierrichtlinien (D012), dass die B95-97er-Codes und die U80-85er-Codes obligat bei Vorliegen der entsprechenden Diagnosen anzugeben sind.
    2. ist der Informationsgehalt der B- und U-Codes doch ein unterschiedlicher. Die B-Codes bezeichnen einen Erreger als Ursache von Krankheiten, was ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn gegenüber dem bloßen Vorhandensein einer Resistenz ist. Die Lesart ist hier nach Auffassung der DGHM (und auch so vom MDK mal formuliert): Besiedelung ohne Infektion ist nur mit U-Code zu kodieren, bei Vorliegen einer Infektion durch diesen Erreger dann zusätzlich der B-Code.
    3. macht alles andere medizinisch keinen Sinn. Na schön, jetzt ist der MRSA (U80.0) cc-relevant. Der andere (U80.1) ist ausgerechnet der S. pneumoniae mit Penicillin-Resistenz, der nun in Deutschland noch gar kein Problem darstellt. Aber ausgerechnet der VRE (U80.2/3) ist nicht cc-relevant. Soll also jetzt eine Infektion mit einem nicht-resistenten Enterokokk cc-Punkte bringen, aber eine Infektion mit einem viel gefährlicheren, teurer zu therapierenden, die Verweildauer verlängernden etc. pp. VRE dann nicht einmal mehr cc-relevant sein? (OK, das System ist vielleicht generell ungerecht, aber inhaltlich dürfte das wohl keine Frage sein, oder??))

    Andere Meinungen?

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo,

    ich sehe es auch so. Zunächst der Erreger, dann seine besondere Resistenz. Klinisch und mikrobiologisch logisch. Warum aber kümmern sich viele weder um den Erreger noch um die Resistenz?

    Obwohl das medizinische, hygienische und ökonomische Problem der besonderen Resistenz vom RKI schon lange erkannt worden ist und entsprechende Richtlinien erlassen wurden, hat die Selbstverwaltung bisher katastrophal reagiert. Entweder -Problem bis jetzt nicht verstanden oder die Brisanz ignoriert. Die Krankenhäuser, die sich darum nicht kümmern, werden belohnt, die, die das Problem der Lage nach ernstnehmen (oder ernstnehmen müssen), zahlen drauf.

    Zusatzentgelte sind für die besonderen Resistenzen lange angefordert worden. Seien wir doch einmal ehrlich - die CCLs bringen es in diesem Falle gar nicht. Das hätte man sich sparen können. Viele DRGs sind nicht PCCL-gesplittet. Letztendlich kann eine besondere Resistenz aber bei jeder DRG auftreten. Das schreit doch geradezu nach einem ZE. Dazu kommt, dass bisher keinerlei Kalkulation der CCL stattgefunden hat. Da hätte man eher ein ZE vereinbaren lassen können, z.B. in der Anlage 4. Hat man nicht zugelassen. Warum eigentlich? So wird die Sache doch nur noch teurer.

    Einen schönen Abend wünscht

    B.Domurath
    Bad Wildungen

    B.D.