• Hallo Forum,

    unsere Urologen führen häufig Einlagen/Wechsel von Ureterschienen durch. Ich möchte diese gerne als Sachkostenleistung auf der Rechnung ausweisen lassen, was unsere Abrechner auf den Plan ruft die der Meinung sind es handelt sich um kein Implantat. Meines Wissens nach sind im Anschluss an eine OP im Körper verbleibende \"Materialien\" Implantate, unabhängig von der Liegedauer :sterne:
    Wie verfahren andere Häuser??

    Danke & Gruß aus Berlin: guido

  • Hallo DarthCoder!

    Schauen Sie sich mal Ihre Lieferantenrechnung an. Die Ureterscheine wird mit dem normalen MwST.-Satz berechnet. Implantate haben eine geminderten Mwst.-Satz.

    Ureterscheinen gehören also nicht zu den Implantaten. Können entsprechend auch nicht gesondert abgerechnet werden.

    Frohes Schaffen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Hr. Killmer,

    vielen Dank für die leider nicht sehr erfreuliche Antwort. Da ist doch ungerecht :devil:! Wir zahlen für die Schiene 150€ und bekommen für den gesamten \"Eingriff\" nur ca. 60€ erstattet.

    Gruß: guido

  • Hallo Herr Killmer,

    ich teile hier Ihre Meinung nicht. Umsatzsteuerlich haben Sie recht. Aber es geht hier nicht um die Umsatzsteuer, sondern um die AOP-Abrechnung.

    Im Vertrag steht in § 9 Abs. 3: \"Im Körper verbleibende Implantate\".

    Die Spitzenverbände der Krankenkassen schreiben in Ihrem Vertragsleitfaden hierzu, dass die Definition der Implantate präzisiert worden sei. Die DKG sagt in ihren Umsetzungshinweisen: \"Unter \'im Körper verbleibende Implantate\' sind sämtliche Implantate zu verstehen, die - unabhängig von der zeitlichen Dauer - nach dem Eingriff im Körper des Patienten verbleiben.\"

    Diejenigen unter Ihnen, die mehr von Medizin verstehen als ich, mögen mir verzeihen, wenn ich noch den Pschyrembel zitiere. Unter dem Stichwort Implantate steht dort: \"„ … zusammenfassende Bezeichnung für all jene Stoffe und Teile, die zur Erfüllung bestimmter Ersatzfunktionen für einen begrenzten Zeitraum oder auf Lebenszeit in den menschlichen Körper eingebracht werden … Als Ersatzfunktion kommen vor allem die … Unterstützung von Heilprozessen (z.B. Ruhigstellung einer Fraktur mittels Osteosynthese), die Übertragung von Kräften (z.B. übungsstabile und exakte Reposition von Frakturenden mittels Osteosynthese) … oder die plastische Raumausfüllung (z.B. Mammaplastik mittels Kunststoffimplantaten) … in Betracht.“

    Meine Interpretation ist somit, dass die Ureterverweilschiene ein Implantat darstellt und damit gesondert in Rechnung gestellt werden darf.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."