Verschlüsselung "konservative Bandscheibe"

  • Hallo zusammen!

    Wie verschlüsselt man am besten die konservative \"Bandscheibentherapie.\" Wie häufig und welche Krankengymnastische Therapie muss z. B. verschlüsselt werden? Welche Schmerzmedikation muss verschlüsselt werden u.s.w.

    Würde mich freuen, wenn jemand konkrete Vorschläge hätte.

    Danke schonmal im voraus!!

  • Hallo Larve,

    da müssen Sie sich in die Bedingungen der Frühreha-/Schmerztherapie-Codes usw. einlesen, diese mit den Möglichkeiten des eigenen Hauses abgleichen. Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen können, brauchen Sie gar nicht zu zählen anfangen.

    Unsere von den Fachgesellschaften vorgeschlagenen Prozedurenlisten wurden nach wie vor nicht in den OPS aufgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Morgen,
    vergessen Sie auch nicht bei der \"konservativen\" Bandscheibentherapie die lokalen Infiltrationen :
    8-917
    8-914

    Gruß
    Bleiholder

  • Hallo Larve,
    konservative Bandscheibentherapie:
    Injektionen etc. 891f z.B. 8910 für peridurale Injektion. Die 891* dürfen nur einmal während des Aufenthaltes kodiert werden. Sie sind m.E. am wichtigsten um der KK und dem MDK darzustellen, dass eine invasive Therapie betrieben wurde. Insbesondere epidurale Injektionen bedürfen ja einer entsprechenden Überwachung und können nicht ambulant durchgeführt werden (nachblutungsrisiko !!). Unser MDK verlangt aber auch einen entsprechenden Dokumentationsbogen.
    Ansonsten kodieren wir die Lagerungsbehandlung z.B. Schlingentisch (8390.*), die Elektrotherapie (8-650). Die Funktionsorientierte physikalische Therapie bzw. Akutschmerztherapie kodieren wir nur in entsprechend dokumentierten Einzelfällen.
    Wesentlicher als die Kodierung ist die Dokumentation warum keine ambulante Therapie bzw. Tagesklinik möglich war. Hier bleibt einem nahezu nur die override Option bei ambulant therapieresistenten Fällen mit dokumentierter, zuvor stattgehabter, ausgiebiger ambulanter Therapie bzw. der geh- und stehunfähige Akutschmerzpatient.
    Für die multimodalen Therapien muss man wie Herr Winter schon andeutete entsprechende Vorgaben erfüllen, welche nicht regelhaft in den Kliniken vorhanden sind. Ebenso verhält es sich mit der Akutschmerztherapie. Die einzelenen Prozeduren verändern nichts an der DRG, vielmehr geht es um die korrekte Abbildung Ihrer Leistung und der Hoffnung, dass Sie nicht wegen jedem konservativen Patienten sich mit der KK oder dem MDK rumschlagen müssen.

    Gruß

    schemmi

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U