Heute fragte mich unsere Apotheke folgendes:
Müssen wir als Krankenhaus für die Pat. Erypo stellen, wenn sie schon dialysepflichtig aufgenommen wurden und außerhalb unseres Hauses in einem Institut dialysiert werden?
Bisher hat das Haus diese Medikamente gestellt.
Die Infos, die ich zu diesem Thema bisher erhalten habe (auch von der BWKG) waren etwas schwammig.
1. Bisher hätten keine anderen Krankenhäuser sich darüber Gedanken gemacht
2. Die Krankenkassen haben sich darüber auch noch nicht wirklich Gedanken gemacht
3. Die BWKG kümmert sich gerade darum, dass es in diesem Fall klare Regelungen gibt.
Es gibt zwei Argumentationsweisen:
1. Der Pat. muss eben dieses Medikament einnehmen, so wie er auch ein RR-Medikament einnehmen muss und daher muss das KH es auch stellen
2. Der Pat. muss das Medikament einnehmen, weil er wegen seiner dialysepflichtigen Niereninsuffizienz anämisch ist und daher gehört dieses Medikament zur Dialyse dazu, auch wenn es nicht direkt dialysevorbereitend ist. Es wird aber nach jeder Dialyse gegeben, weil es dialysabel ist. Dann müsste es das KH nicht stellen, sondern das dialysierende Institut.
Ich tendiere eher zu Argumentation 2., scheint mir medizinisch auch sinnvoll.
Wie sehen Sie das?