Erypo bei Dialysepatienten

  • Heute fragte mich unsere Apotheke folgendes:
    Müssen wir als Krankenhaus für die Pat. Erypo stellen, wenn sie schon dialysepflichtig aufgenommen wurden und außerhalb unseres Hauses in einem Institut dialysiert werden?
    Bisher hat das Haus diese Medikamente gestellt.

    Die Infos, die ich zu diesem Thema bisher erhalten habe (auch von der BWKG) waren etwas schwammig.

    1. Bisher hätten keine anderen Krankenhäuser sich darüber Gedanken gemacht
    2. Die Krankenkassen haben sich darüber auch noch nicht wirklich Gedanken gemacht
    3. Die BWKG kümmert sich gerade darum, dass es in diesem Fall klare Regelungen gibt.

    Es gibt zwei Argumentationsweisen:
    1. Der Pat. muss eben dieses Medikament einnehmen, so wie er auch ein RR-Medikament einnehmen muss und daher muss das KH es auch stellen

    2. Der Pat. muss das Medikament einnehmen, weil er wegen seiner dialysepflichtigen Niereninsuffizienz anämisch ist und daher gehört dieses Medikament zur Dialyse dazu, auch wenn es nicht direkt dialysevorbereitend ist. Es wird aber nach jeder Dialyse gegeben, weil es dialysabel ist. Dann müsste es das KH nicht stellen, sondern das dialysierende Institut.

    Ich tendiere eher zu Argumentation 2., scheint mir medizinisch auch sinnvoll.
    Wie sehen Sie das?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Guten Tag,

    wenn ich Ihre Argumentation bezüglich Punkt 2 richtig deute, dann argumentieren Sie mit dem \"Verursacherprinzip\", heißt also: wer es rausdialysiert, muß es auch substituieren. Da die Erythropoetin-Präparate auch gerade häufige Medikamente bei chronisch niereninsuffizienten Patienten sind, bietet sich dies - m.E. scheinbar - an. Man könnte jedoch auch auf die Idee kommen, daß dann auch andere dialysable Medikamente, die post interventionem dosisangepaßt werden müssen, ebenso auf das Konto des Dialysierenden gehen. Dies scheint mir jedoch als Argumentation nicht haltbar. Bleiben lassen kann man die Dialyse natürlich auch nicht - auch wenn dann das Erypo im Körper verbliebe :d_zwinker: .

    Wenn Sie als Haus allerdings die Dialyseleistung bei einem externen Anbieter durchführen lassen, ist für mich auch die Frage, ob Sie diese ihm gegenüber vergüten und die Leistung dann via ZE01 der KK gegenüber in Rechnung stellen. Solche Aspekte müssen nach meiner Auffassung bei Ihrer Frage mit betrachtet werden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Der externe Anbieter rechnet selber ab. Wir kodieren die Dialyse, sperren den Code aber.
    Wenn jemand im Haus erstmals dialysepflichtig wird, rechnen wir über ZE ab.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Guten Tag,

    mir ist für diese Fragestellung keine offizielle Lösung bekannt, so daß ich dazu neigen würde, eine für die Beteiligten konsensfähige Lösung zu finden. Vielleicht besprechen Sie dies mit der Dialysepraxis, die für Ihr Haus die Leistung erbringt. Ich neige, wie schon gesagt, zu Variante 2, da die Erypo-Gabe nicht Bestandteil der Prozedur und somit für die Durchführung der Dialyse nicht erforderlich ist.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Wie auch Sie schon sagen, es ist ein nicht eindeutig geklärtes Thema und bedarf sicherlich einer weiteren Diskussion.

    In unserem Fall ist bisher nichts offiziell besprochen worden, man \"hat das halt immer so gemacht\". Nun kam das böse Gerücht auf, dass der externe Leistungserbringer womöglich nocht zusätzlich das Erypo abrechnet, was natürlich, wenn dem so wäre nicht in Ordnung ist.

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]