Hallo Forum,
im Zuge der InEK-Datenabgabe für das Jahr 2005 werden uns alle Fälle mit dem §301-Aufnahmegrund \"Integrierte Versorgung\" (3. und 4. Stelle Schlüssel 41 / 47) als nicht zu übermittelnde Fälle zurückgewiesen.
Akzeptiert werden nur Schlüsselendungen 01-07.
Wie bringe ich meinem KIS bei, dass es einen §301- und einen §21-Entlassungsgrund gibt?
Wer hat ähnliche Erfahrungen und was dagegen unternommen?
Was ist mit den abgerechneten Systemzuschlägen?
Wie wird die entstehende Fallmengenverzerrung bundesweit entzerrt?
:noo:
Grüße aus Mittelhessen
M. Müller