Selbsteinweisung zu vorstationärem Termin?

  • [arial]Guten Morgen Forumsmitglieder,

    ich hätte da mal eine Verständnisfrage zum Zugang zu vorstationären Terminen. Unser Haus führt eine Notaufnahme mit eigener KV-Nummer.

    Nun hatten wir folgenden Fall:

    Patient kommt mit Fraktur als Notfall in die Notaufnahme, wird behandelt und zur Vorbereitung der operativen Versorgung (Aufklärung, Labor ...) für den nächsten Tag bestellt. Hier erscheint er auch (ohne Einweisungsschein), durchläuft das geplante Programm. Allerdings packt ihn dann wohl Panik, zur stationären Aufnahme am nächsten Tag erscheint er nicht.

    Abrechnung:
    1. Notfallabrechnung ambulant mit KV
    2. Der Leistungsinhalt ist ja der klassische Fall für die vorstationäre Pauschale. Voraussetzung ist aber ein Einweisungsschein. Kann dieser auch von unserer Notaufnahme ausgestellt werden? Oder muß hier zwingend ein externer Arzt ran?[/arial]

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker:

  • Guten Tag Andi,

    vorstationär können Sie nur abrechnen, wenn der Patient keine stationäre
    Behandlung benötigt. Ansonsten ist die Vorbereitung in der DRG mit drin.
    Den klassischen vorstationären Tag gibt es nicht mehr.
    Der Einweisungsschein von einem externen Arzt ist immer noch Voraussetzung, jedoch akzeptiert die Kasse (bei uns jedenfalls) auch ein Rettungsprotokoll. Ein Einweisungsschein von der Notfallambulanz wäre nicht ratsam, denn es würde sicher bei der Kasse komisch ankommen, wenn der Arzt erst einen Einweisungsschein ausstellt und dann feststellt dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist.Ich würde versuchen den ersten Behandlungstag als rein vorstationär abzurechnen.
    Solche Fälle sind Gott sei Dank nicht zu häufig.
    Viele Grüße


    Tessi :sonne:

    [f3][c=darkblue][comic][center]Viele Grüße Tessi[/comic][/c] [/f3]

    :totlach: [comic]\"[c=seagreen]Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst da eh nicht lebend raus!\" [/c] [/comic] :totlach:[/center]

  • Hallo Tessi,

    in unserem Fall folgt ja der vorstationären Behandlung kein vollstationärer Aufenthalt. Eine Abrechnung der DRG ist somit nicht möglich. Der behandelnde Arzt verneint die stationäre Notwendigkeit also nicht. Der Fall endet aber dennoch mangels Erscheinen des Patienten zur stationären Aufnahme.

    Daher denke ich auch an einen Einweisungsschein von der Notaufnahme, da sonst die erbrachten Leistungen zur Vorbereitung der stationären OP nicht abrechenbar wären.

    Und nun?

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker:

  • Hallo Forum,

    wir verfahren in den geschilderten Fall von Andi genau so, denn die Indikation zu stat. Behandlung wurde ärztlicherseits gestellt.
    Ich habe aber noch eine ganz andere Frage zur vorstatonären Behandlung:

    Werden die Patienten die vorstaionär untersucht werden, für diesen Tag krank geschrieben oder gilt diese Behandlung formal als Krankenhausbehandlung und bedarf keiner AU-Bescheinigung?


    Viele Grüße

    Martin

    Martin Preißer

  • Hallo Andi,
    ich denke in so einem Fall hat das Haus einfach Pech. Eventuell könnten Sie einen Einweisungsschein vom Hausarzt anfordern. Das klappt in der Regel recht gut.
    Viele Grüße

    Tessi

    [f3][c=darkblue][comic][center]Viele Grüße Tessi[/comic][/c] [/f3]

    :totlach: [comic]\"[c=seagreen]Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst da eh nicht lebend raus!\" [/c] [/comic] :totlach:[/center]