[arial]Guten Morgen Forumsmitglieder,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage zum Zugang zu vorstationären Terminen. Unser Haus führt eine Notaufnahme mit eigener KV-Nummer.
Nun hatten wir folgenden Fall:
Patient kommt mit Fraktur als Notfall in die Notaufnahme, wird behandelt und zur Vorbereitung der operativen Versorgung (Aufklärung, Labor ...) für den nächsten Tag bestellt. Hier erscheint er auch (ohne Einweisungsschein), durchläuft das geplante Programm. Allerdings packt ihn dann wohl Panik, zur stationären Aufnahme am nächsten Tag erscheint er nicht.
Abrechnung:
1. Notfallabrechnung ambulant mit KV
2. Der Leistungsinhalt ist ja der klassische Fall für die vorstationäre Pauschale. Voraussetzung ist aber ein Einweisungsschein. Kann dieser auch von unserer Notaufnahme ausgestellt werden? Oder muß hier zwingend ein externer Arzt ran?[/arial]