Abrechnung nach Erkennen der primären Fehlbelegung

  • Hallo Forum,

    ich wurde bei der Such nicht fündig, deshalb hier meine Frage:

    Nach der Prüfung auf primäre Fehlbelegung müßte der Fall ambulant abgerechnet werden.

    Folgende Konstellation:

    1. Der 5. Werktag nach Quartalsende ist überschritten, die KV muß die Rechnung nicht mehr akzeptieren.
    Sie kann die Rechnung akzetieren, zieht dann aber pauschal 10-15% ab.
    Bei Ablehnung kein Entgelt? keine Sachkosten?

    2. Für einen Ambulanzfall lag kein Überweisungsschein vor, sondern eine Einweisung. Vom nierdeglassenen HA kriegt man die nicht mehr, wenn man ihn überhaupt noch kennt. Ohne Ü-Schein kein Geld?

    3. Das ganze liegt u.U. Jahre zurück. Kein Geld?

    Man steckt in der Zwickmühle :a_heul:

    Gibt es irgendeine praktikable Möglichkeit, die Fälle überhaupt abzurechnen? Oder sehe ich nur das naheliegende nicht?

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguert!

    Wie wäre es mit vorstationär? Einweisung liegt vor, stationäre Behandlung nach Prüfung nicht erforderlich = vorstationär.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Abend zusammen,

    ich schreibe gerade an einer Seminararbeit zum Thema \"Ambulantes Operieren\". Mir ist nicht ganz klar, ob man bei einer Fehlbelegung nun auch den 40%igen Mindererlös erhält?

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

    Schöne Grüße
    Esmeralda