Hallo Forum,
ich wurde bei der Such nicht fündig, deshalb hier meine Frage:
Nach der Prüfung auf primäre Fehlbelegung müßte der Fall ambulant abgerechnet werden.
Folgende Konstellation:
1. Der 5. Werktag nach Quartalsende ist überschritten, die KV muß die Rechnung nicht mehr akzeptieren.
Sie kann die Rechnung akzetieren, zieht dann aber pauschal 10-15% ab.
Bei Ablehnung kein Entgelt? keine Sachkosten?
2. Für einen Ambulanzfall lag kein Überweisungsschein vor, sondern eine Einweisung. Vom nierdeglassenen HA kriegt man die nicht mehr, wenn man ihn überhaupt noch kennt. Ohne Ü-Schein kein Geld?
3. Das ganze liegt u.U. Jahre zurück. Kein Geld?
Man steckt in der Zwickmühle :a_heul:
Gibt es irgendeine praktikable Möglichkeit, die Fälle überhaupt abzurechnen? Oder sehe ich nur das naheliegende nicht?
Gruß
merguet