Liebe Gemeinde,
folgender Fall:
Pat. kommt wegen einer akuten nichttraumatischen Hirnblutung zur stationären Aufnahme. Es besteht bereits o.g. Tetraparese, die auch Physiotherapeutisch behandelt wird. Folglich habe wir diese auch kodiert, zusammen mit der Rückenmarkschädigung nicht näher bezeichnet. Diese haben wir kodiert, da die Blutung bis ins Rückenmark lief.
Soweit war der Fall für uns klar.
Nun kommt der MDK und mit ihm folgendes Problem:
Dieser behauptet nun, dass ICD - Verschlüsselungen aus dem Bereich der G82.- nur zu verwenden sind, wenn auch eine Schädigung vom Rückenmark vorgelegen hat, z.B. bei Myelitis transversa oder Rückenmarkinfarkt
Für unsere Neurologen und mich ist diese Argumentation nicht nachzuvollziehen, da eine Tetraparese auch bei Hirnblutungen oder Hirninfarkten vorkommen kann!
Hat hier vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir evtl. mitteilen, wie die Kodierung in anderen Häusern aussieht!?
Vielen Dank!
Gruss
casapietra