Rückverlegungsfrist...

  • Hallo Forum
    folgendes problem:

    Patient wird am 24.1. in KH B verlegt, er kommt als rückverlegung am 23.2. wieder zu uns.

    30 TAGE frist....
    sind Fälle zusammenzuführen oder nicht, sprich zählt der Verlegungstag dazu oder nicht?

    vielen Dank

    tao

  • Hallo tao,

    ich weiß genau, dass dieses Thema schon einmal sehr kontrovers diskutiert wurde, habe es aber auch leider trotz intensiver Nutzung der Suchfunktion nicht finden können.

    Aus dem Bauch ist das einzige Indiz der § 187 BGB. Dort steht im Absatz 1:
    \"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.\"

    Das würde in Ihrem Beispiel bedeuten, dass die Frist vom 25.01. bis zum 23.02. verläuft.

    Aber alle Angaben sind ohne Gewähr.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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