ich weiß genau, dass dieses Thema schon einmal sehr kontrovers diskutiert wurde, habe es aber auch leider trotz intensiver Nutzung der Suchfunktion nicht finden können.
Aus dem Bauch ist das einzige Indiz der § 187 BGB. Dort steht im Absatz 1: \"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.\"
Das würde in Ihrem Beispiel bedeuten, dass die Frist vom 25.01. bis zum 23.02. verläuft.