Synkope-sek.Fehlbelegung

  • Hallo Forum,
    ist Euch so etwas schon mal untergekommen?
    Eine Patientin erleidet eine Synkope, anscheinend ohne Verletzung. Innerhalb von zwei Tagen wird stationär alles abgeklärt
    -Sonographie
    -Carotisdoppler
    -Belastungs-EKG
    -Echokardiographie
    -Langzeit-EKG (24Std)
    Zusätzlich wurde wegen V.a.psychologische Belastungssituation auch noch ein psychiatrisches konsil durchgeführt.

    Dem MDK ging das alles nicht schnell genug und er besteht darauf, dass ein stationärer Tag auch ausgereicht hätte. :bombe:
    Mir fehlen die Worte. Sind Synkopen vielleicht demnächst auch schon ambulant abzuklären?? :boom:
    Wozu braucht man überhaupt noch Krankenhäuser? :sterne:
    Oder Ärzte? :i_baeh:
    Eigentlich reicht doch auch ein MDK für die medizinische Versorgung :kong:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    sie haben mehr recht als sie vermuten: in unserem Haus wurden mehrere stationäre Synkopen-Abklärungen auf die primäre Fehlbelegung geprüft und in allen Erstgutachten als \"ambulant erbringbar\" bezeichnet worden.

    In der \"ex post\" Sicht des Gutachters ist dies natürlich ziemlich leicht zu behaupten. Vielleicht sollte man dann den nächsten Patienten mit unklarer Synkope doch gleich an den behandelnden MDK-Arzt verweisen, der kann es schliesslich besser!

    Sonnige Grüße (zur Sonnenfinsternis war es natürlich bedeckt)
    Jannis

  • Hallo, Herr Heller!

    Zwei Tage zur Synkopenabklärung? :i_respekt:

    Diese Sichtweise des MDK kommt gar nicht so selten vor.

    Es liegt mir ein Gutachten vor, in denen der MDK-Kollege schreibt, dass im Falle einer multimorbiden 90-jährigen Dame mit entgleistem Diabetes eine ambulante Behandlung ausreichend gewesen wäre, da alle durchgeführten Untersuchungen ambulant möglich gewesen wären und es sich lediglich um ein Versorgungsproblem handele(?!).
    Diese Logik erschließt sich mir heute noch nicht. :a_augenruppel: :noo:

    In diesen Fällen hilft ein Anruf beim beratenden Kollegen der Krankenkasse, wodurch sich solche Dinge auf dem kurzen Dienstweg in beiderseitigem Einverständnis lösen lassen.

    So auch im o.g. Fall. :D