Kodierung operierter ACI-Stenosen

  • Sehr geehrtes Forum,
    wir haben folgendes Kodierproblem bzgl. ACI-Stenosen als ND:

    Bei einem Pat. herrscht ein Zustand nach Stentversorgung li und Dilatation re vor. Rezidivierende Schlaganfälle in der Anamnese. Er bekommt Iscover, Zocor und Beloc zok.
    Wie verschlüsselt man die ACI-Stenose, die praktisch nicht mehr da ist und prophylaktisch eine Zustandsverschlechterung verhindert werden soll. Ist hier tatsächlich nur eine Z-Diagnose anzuwenden?

    Ich bitte Sie sehr um Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    pay

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag und Willkommen im Forum,

    wenn keine Stenose vorliegt, können Sie sie auch nicht kodieren. Z-Kodes kommen dann hier zur Anwendung (auch diese müssen zur Kodierung nach DKR D003d einen Ressourcenaufwand bedingen).
    Sollten Ausfälle nach den rez. Schlaganfällen vorliegen, müssen Sie noch folgende DKR betrachten:
    0601e
    2. „Alter Schlaganfall“
    Der Patient hat die Anamnese eines Schlaganfalls mit gegenwärtig bestehenden neurologischen Ausfällen. In diesem Fall werden die neurologischen Ausfälle (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect…) und danach ein Kode aus I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
    zugewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Selter,
    vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis bzgl. alter Schlaganfall. Dennoch bin ich etwas irritiert, da ich über die Suchfunktion von Ihnen einen Beitrag vom Okt. vorigen Jahres fand hinsichtlich Kodierung prophylaktischer Medikation bei Stenose der A.carotis:
    1. Prophylaxe, damit etwas nicht entsteht = nicht kodieren
    2. Prophylaxe, um bei einer diagnostizierten Krankheit einer Folgeerscheinung oder Befundverschlechterung vorzubeugen = kodieren.
    Würde Letzteres nicht auf meinen ACI-Fall zutreffen? Oder sind hier die stattgehabten Behandlungen maßgebend, die die Stenose schließlich behoben haben, also Status:nur Prophylaxe, damit eine Stenose (evtl. an anderer Stelle) nicht entsteht?

    Mit freundlichen Grüßen
    pay

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie sagen ja, dass die Stenose nicht mehr besteht, da sie operativ behoben wurde. Was nicht da ist, kann nicht kodiert werden (Ausnahmen sind in den DKR beschrieben).
    Somit unterscheidet es sich ja inhaltlich von der von Ihnen zitierten Fallkonstelation, wo eine Erkrankung noch vorliegt.

  • Hallo Herr Selter,
    weder aus der Epikrise noch aus Befunden geht hervor, daß weitere Stenosen vorhanden sind. Also trifft hier die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise zu: bei prophylaktischer Medikation zum Zweck der Vermeidung von Stenosen: nicht kodieren.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende
    pay

  • Die Clopidogrel-Medikation (Iscover) ist unabh. vom Vorliegen einer Stenose, sondern als Sekundärprophylaxe bei Z.n. mehrmaligen Schlaganfällen gedacht. Daß weiterhin eine Atherosklerose der Carotiden vorliegt, ob nun noch stenosierend oder nicht, ist anzunehmen. Und dies rechtfertigt allein bereits die erfolgte Medikation.
    Hinzu kommt, daß auch im akuten Fall symptomat. Stenosen, also jene, die einen Schlaganfall bedingten, nicht verschlüsselt werden sollen, ihre Verschlüsselung ist mit der Schlaganfall-ICD bereits erfolgt.

    Grüße ans Forum
    Lars