C34.9 oder D38.1 bei V.a. Lungentumor

  • Guten Morgen,

    im Thoraxröntgen (wurde durchgeführt zur Abklärung Dyspnoe) einer Pat. Verschattung mit dringendem Tumorverdacht. Ist Kodierung C34.9, also bösartige Neubildung Bronchus Lunge oder D38.1 Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens...intrathorakaler Organe richtig? Die geplante weitere Abklärung wurde von der Pat. abgelehnt.
    Liebe Grüße
    HJ Dreher

  • Hallo Herr Dreher,

    hier stellt sich mir die Frage, ob eine von den beiden Diagnosen überhaupt kodiert werden darf. Wenn bei einem Symptom die Ursache gesichert ist, ist dies die Hauptdiagnose. Wenn man nur eine Verdachtsdiagnose hat (und der Pat. nicht in ein anderes Krankenhaus verlegt wird) darf die Verdachtsdiagnose nur kodiert werden, wenn man sie behandelt hat. Dies war hier wohl nicht der Fall. Ansonsten muss das Symptom kodiert werden, dass wäre hier die Dyspnoe. Alternativ haben wir da noch R91 (abnorme Befunde bei bildgebender Diagnostik der Lunge, z.B. Lungenraumforderung o.n.A, Rundherd o.n.A.). Um ein Carzinom zu sichern ist nicht unbedingt eine Histologie notwendig, aber der Kliniker muss anhand der klinischen Daten dies belegen (z.B. Metastasen o.ä.). Auch für die D38.1 muss klinisch eine Neubildung gesichert sein, hier bleibt nur die Frage, ob es bösartig ist, oder nicht. Wenn also auch eine Pneumonie/TBC oder Sarkoidose dass Röntgenbild verursacht haben könnte, dürfen Sie beides nicht kodieren. Ich würde daher mit dem Kliniker Rücksprache halten, wie sicher er sich bei der Diagnose ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

  • Zitat


    Original von hajott:
    ich habe nun D38.1 kodiert und der MDK akzeptiert das so.

    .. was nicht bedeutet, dass die Kodierung richtig ist.

    Frau Bauer hat Recht. Nach dem was wir wissen ist hier R91 als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy