Nachuntersuchung nach bösartiger Erkrankung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Findus,

    Sie stellen die Allgemeine DKR D002 dar. Wenn es eine Nachuntersuchung ist, ist nach der Speziellen DKR 0209 zu kodieren:
    Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist.

    Ist es keine Nachuntersuchung, ist die Entzündung HD (das ist klar).

  • Hallo

    Danke für die Beiträge. Hat mich ein Stück weiter gebracht. Die Frage ist hier scheinbar die Definition einer Nachuntersuchung. Es wird ja auf Grund des V.a rezidiv an der bek. Stelle wo damals halt der Tumor war \"nachuntersucht\". Es besteht ja nicht der V.a etwas neuem. Werd es mit der Z08.1 als HD versuchen, wenn`s geprüft wird, bin ich gespannt was der MDK dazu zu sagen hat.

    Gruß