Festlegung von Haupt- und Nebendiagnose

  • 8) Liebes Forum,

    benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

    Patient kommt mit Pleuraempyem aus der AHB. Auswärtig wurde eine Lungenresektion bei Metastasierung im Rahmen eines Nieren-Ca durchgeführt. Anamnestisch wurden auch schon Hirnmetastasen reseziert. Im jetzigen Aufenthalt CCT mit fraglich neuen Metastasen. Im Rö-Tx. auch V.a. Metastasen in der anderen Lungenhälfte.

    1. Ist die Hauptdiagnose das Pleureempyem, da es zur Aufnahme führte oder ist es das Malignom, da das Malignom für alle Aufenthalte bis zum Behandlungsabschluss als HD anzugeben ist? In letzterem Fall Primärtumor oder Lungenmetastasen als HD?

    2. Wenn das Pleuraempyem die HD ist, dürfen die Lungenmetastasen als ND angegeben werden, da sie Ursache der OP mit nachfolgendem Infekt waren? Wäre das NCC noch als ND anzugeben? Dürfen die fraglichen Hirnmetastasen angegeben werden?

    Vielen Dank für alle Meldungen.

    :chirurg: Catweasel

  • Hallo catweasel,
    kommt der Patient aus der Reha, ist das Pleuraempyem die HD. Die Hirnmetastasen sind nicht zu kodieren, da sie nicht bewiesen sind. Anders wäre der Fall bei Wiederaufnahme wegen Komplikation. Dann wäre das Nieren-Ca die HD.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Gefi, Hallo Catweasel
    Ich habe mir die Frage gestellt war denn die Therapie des Malignomes bereits abgeschlossen oder wurde die AHB unterbrochen um die Kompliation zu behandeln. Falls dies der fall wäre so finde ich kann man das Malignom/ Metastase als HD noch Kodieren.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo,
    ich gebe meinem Vorredner Recht.Das Emphyem ist als HD zu codieren, da es ein \" eigener Sachverhalt \" ist und nicht die logische Folge der Lungenmetastase.
    Die \" V.a. Metastase \" können als Neubildung unsicheren Verhaltens Lunge als Nebendiagnose codiert werden, da diagnostischer Aufwand besteht.
    Viele Grüße