Abrechnung konsiliarischer Leistungen von anderer Klinik

  • Hallo und guten Morgen ans Forum!
    Habe ein für mich neues Problem:
    Von unserer Verwaltungsleitung bekam ich Rechnungen einer Herzklinik, die ich auf sachliche Richtigkeit prüfen soll. Diese Klinik arbeitet mit unserem Krankenhaus partnerschaftlich , ist aber eine eigene GmbH.
    Dort wurde einer unserer Patienten konsiliarisch behandelt. Alle Leistungen wurden einzeln aufgelistet, z. B. jede Blutabnahme und jede einzelne Blutkonserve. Insgesamt kommt ein relativ hoher Beitrag zusammen, der von unserem Erlös abgehen würde.
    Meine Frage: Wieso muss hier jede Einzelleistung bezahlt werden, wenn im Gegensatz dazu wir die Blutabnahmen nicht einzeln abrechnen können? Vieles ist ja inklusive bei den Prozeduren.
    Danke für alle Antworten.
    Anne :)

  • Hallo Anne!

    Einzelleistungsabrechnunggemäß Gebührenordnung (GOÄ oder DKG-NT) sind bei Konsilen Standard. Sie werden als Krankenhaus wie ein Selbstzahler behandelt. Umgehen könnten Sie dies nur, wenn Sie mit dem Leistugserbringer einen Vertrag über Pauschalvergütungen abschließen.

    Zur REchnungsprüfung benötigen Sie eine entsprechende Gebührenordnung. Diese sollten Sie bzgl. der Abrechnungsbedingungen (Einschlüsse / Ausschlüsse) genau lesen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Wichtig ist dabei, dass zur Refinanzierung die Leistungen der Konsiliarklinik auch als OPS-Prozeduren kodiert werden und natürlich auch die (Neben-)diagnosen, die zu der Konsiliarbehandlung/untersuchung geführt haben und PCCL-steigernd wirken, dokumentiert werden. Der Patient bleibt ja währenddessen stationärer Patient der beauftragenden Klinik und hat den entsprechenden Resourcenverbrauch in Form der Rechnungen verursacht.
    bh

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland