Guten Morgen an das gesamte Forum,
habe zunächst mal gesucht, aber nichts passendes im Forum gefunden, daher neues Thema mit Bitte um Erfahrungsaustausch.
In letzter Zeit häufen sich Anfragen des MDK zum Entlassungzeitpunkt.
Es wird nachgefragt ob der Patient nicht schon am Nachmittag bzw Abend des Vortages entlassen werden könnte. Hintergrund- klar- Abschläge uGVD.
Wir argumentieren meist so, dass nach offizieller Dienstzeit, also im Bereitschaftsdienst nicht die Möglichkeit oder Pflicht besteht die Entlassungsfähigkeit zu prüfen, wenn z.B. dafür nötige Laborbefunde, Ergebnisse anderer Diagnostik etc. erst im Dienst auf Station eintrudeln. Außerdem kann die Entlassung vor dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse nicht geplant werden, da die Ergebnisse eventuell eine weitere Therapiekonsequenz ergeben.
Konkretes Beispiel :
1. Tag Herzkatheter- wird bei uns als 1 BT akzeptiert), dabei op- pflichtiger Befund (geplant Bypassop), da gleichzeitig Dialysepatient
2. Tag Dialyse, mittags von dialyse zurück - danach op vorbereitende Diagnostik (Labor, Herz- Gefäßecho, Spiro ...),
3. Tag Entlassung - Herz-OP 1,5 Monate später
also 2 Tage abgerechnet
MDK sagt 1 BT wäre ausreichend, Pat. hätte am nachmittag nach Dialyse und Diagnostik entlassen werden können, die Untersuchungen wären nicht so belastend.
Wer hat damit schon Erfahrung? Wie sieht das mit der Verantwortung des Arztes aus? Wir befürchten bei solchen Anfragen, wenn der Argumentation des MDK gefolgt wird, dass dann demnächst 70 jährige Patienten um 23,00 Uhr nach Hause entlassen werden, nur weil das CT Ergebnis halt zu diesem Zeitpunkt auf Station eintraf und der Befund eben doch nicht so schlimm war.
Mfg und Danke für die Hilfe im Voraus.