Entlassung nachmittags oder abends

  • Guten Morgen an das gesamte Forum,

    habe zunächst mal gesucht, aber nichts passendes im Forum gefunden, daher neues Thema mit Bitte um Erfahrungsaustausch.

    In letzter Zeit häufen sich Anfragen des MDK zum Entlassungzeitpunkt.
    Es wird nachgefragt ob der Patient nicht schon am Nachmittag bzw Abend des Vortages entlassen werden könnte. Hintergrund- klar- Abschläge uGVD.

    Wir argumentieren meist so, dass nach offizieller Dienstzeit, also im Bereitschaftsdienst nicht die Möglichkeit oder Pflicht besteht die Entlassungsfähigkeit zu prüfen, wenn z.B. dafür nötige Laborbefunde, Ergebnisse anderer Diagnostik etc. erst im Dienst auf Station eintrudeln. Außerdem kann die Entlassung vor dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse nicht geplant werden, da die Ergebnisse eventuell eine weitere Therapiekonsequenz ergeben.

    Konkretes Beispiel :
    1. Tag Herzkatheter- wird bei uns als 1 BT akzeptiert), dabei op- pflichtiger Befund (geplant Bypassop), da gleichzeitig Dialysepatient
    2. Tag Dialyse, mittags von dialyse zurück - danach op vorbereitende Diagnostik (Labor, Herz- Gefäßecho, Spiro ...),
    3. Tag Entlassung - Herz-OP 1,5 Monate später
    also 2 Tage abgerechnet
    MDK sagt 1 BT wäre ausreichend, Pat. hätte am nachmittag nach Dialyse und Diagnostik entlassen werden können, die Untersuchungen wären nicht so belastend.

    Wer hat damit schon Erfahrung? Wie sieht das mit der Verantwortung des Arztes aus? Wir befürchten bei solchen Anfragen, wenn der Argumentation des MDK gefolgt wird, dass dann demnächst 70 jährige Patienten um 23,00 Uhr nach Hause entlassen werden, nur weil das CT Ergebnis halt zu diesem Zeitpunkt auf Station eintraf und der Befund eben doch nicht so schlimm war.

    Mfg und Danke für die Hilfe im Voraus.

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen Herr Neiser,

    das Problem haben wir gelegentlich auch. Die Kasse wird argumentieren, für interne Organisationsabläufe sei sie nicht verantwortlich. Das KH müsse eben dafür sorgen das Befunde zeitnah verfügbar sind.

    Aus Sicht des KH kommt es auf die Dokumentation der Notwendigkeit eines weiteren oder weiterer Belegungstage an (AEP-Kriterien, Beschwerden des Patienten usw.). Die Tatsache, das wir allein (theoretisch auch ambulant erbringbare) Diagnostik durchgeführt haben hat bei uns noch nie im Streitfall zu einer Anerkennung des BT geführt.

    Viele Grüße und frohes Schaffen,

  • Guten morgen an alle,

    es stellt sich hier ja auch die grundsätzliche Frage in welchen Zeitabständen bei einem Patienten die weiterhin bestehende Notwendigkeit einer stationären Behandlung überprüft werden muss. In der Regel wird das doch 1x täglich im Rahmen der Visite geprüft, oder ?
    Alles andere ist ziemlich unrealistisch.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Guten Morgen und Dank für die Antworten,

    ich muss hier aber nochmal genau die Frage von Herrn Wagner aufnehmen. Inwieweit ist das KH verpflichtet mehrmals tgl. die Entlassfähigeit der Patienten zu prüfen?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo,

    die Überprüfung der Entlassungsfähigkeit ist doch auch ein organisatorisches Problem der Klinik und somit nicht Sache der Kostenträger, oder irre ich mich da. Vorschriften sind mir da nicht bekannt.

    Grüsse

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg