Messkatheter für Urodynamik rezeptierbar ?

  • Ich führe als Gynäkologe in meiner Ermächtigungsambulanz im Krankenhaus urodynamische Messungen durch. Diese werden nach Ziffer 08310 mit 1610 Punkten vergütet.
    Pro Patient benötigt mein Messplatz neben den Infusionen und Spritzen als Verbrauchsmaterial einen sterilen Mess-Katheter, der Brutto 50 Euro kostet. Da mit dem Katheter alleine bei einem Punktwert von etwas über 3 Cent der gesamte Erlös schon aufgebraucht wäre:

    Kann ein solcher Messkatheter der Patientin rezeptiert werden oder anders abgerechnet (Praxisbedarf o.ä.) werden um diese Leistung überhaupt sinnvoll anbieten zu können ?

    bh

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland

  • Hallo bh!

    Wenn es sich um Miktionszysturethrogrammbestecke handelt, sind diese als Sprechstundenbedarf zu verordnen.

    Handelt es sich um Cystometriekatheter sind sie nicht verordnenbar.

    Quelle: http://www.kvn.de
    Suchbegriff: Sprechstundenbedarf

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Danke für den Hinweis.
    In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung der KVN steht, dass das für alle an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Ärzte gilt. Später ist nur noch vom Vertragsarzt die Rede. Sehe ich das richtig, dass ich als ermächtigter Arzt insofern den gleichen Bedingungen unterliege ?
    bh

    Ltd. Oberarzt einer Frauenklinik in Norddeutschland