Ich führe als Gynäkologe in meiner Ermächtigungsambulanz im Krankenhaus urodynamische Messungen durch. Diese werden nach Ziffer 08310 mit 1610 Punkten vergütet.
Pro Patient benötigt mein Messplatz neben den Infusionen und Spritzen als Verbrauchsmaterial einen sterilen Mess-Katheter, der Brutto 50 Euro kostet. Da mit dem Katheter alleine bei einem Punktwert von etwas über 3 Cent der gesamte Erlös schon aufgebraucht wäre:
Kann ein solcher Messkatheter der Patientin rezeptiert werden oder anders abgerechnet (Praxisbedarf o.ä.) werden um diese Leistung überhaupt sinnvoll anbieten zu können ?
bh