Narbig verwachsener Hautnerv

  • Guten Morgen, Forum,
    nach endoskopischer Leistenbruch-OP wird o.g. Diagnose gestellt.
    Handelt es sich hierbei um ein Neurom?
    Wie klassifiziere ich die Diagnose?
    Indikation: Neurolyse und Dekompression.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Morgen Herr Schrader,

    Ein Neurom bildet sich normalerweise nach Durchtrennung eines Nervens als kolbige Auftreibung der Nervenendigungen (äußerst unangenehm). Eine alleinige Neurolyse ist bei einem echten Neurom eher von weniger Erfolg gekrönt, besser Resektion und Elektrokoagulation o.ä.
    In ihrem Fall kam es zu einem Einwachsen eines INTAKTEN Nervens in eine Narbe, wenn ich es richtig verstanden habe. Daher würde ich eher die L90.5. als Narbenschmerz kodieren, nur da wird Ihnen der Grouper sagen das die Diagnose und Prozedur nicht zusammenpassen ...

    Aber wer hört schon auf den dusseligen Grouper :k_biggrin:

    vlg mare

  • Zitat


    Original von mare:
    ... nur da wird Ihnen der Grouper sagen das die Diagnose und Prozedur nicht zusammenpassen ...

    Aber wer hört schon auf den dusseligen Grouper :k_biggrin:

    vlg mare

    Hallo mare,
    ... da hole ich mir doch lieber den OP-Bericht.
    Mal sehen, ob der angegebene OPS auch wirklich der richtige ist - Sekunde...

  • ... da haben wir den OP-Bericht!

    Operationsverlauf:
    Rückenlagerung des Patienten. Zur Operation führen seit der endoskopischen Operation einer Leistenhernie anhaltende Ruhe- und Belastungsschmerzen im Bereich einer Narbe im li. Unterbauch. Eine präoperativ durchgeführte Infiltrationsbehandlung mit Xylocain hat kurzfristig zur Beschwerdelinderung geführt.

    Steriles Abwaschen und Eindecken der Operationsregion. Spindelförmige Exzision der alten Narbe im li. Unterbauch. Zylinderförmige Exzision des sich darunter befindlichen subcutanen Fettgewebes. Im Narbengewebe läßt sich eine Struktur differenzieren, die am ehesten einem narbig verwachsenem Hautnerven entspricht. Diese wird bipolar koaguliert und exzidiert. Freipräparation der äußerlich völlig unauffälligen Fascie. Spülung und Kontrolle auf Bluttrockenheit. Subcutannaht sowie Einlage einer 10er Redondrainage. Erneute Hautdesinfektion und Hautnaht nach Donati.

    Kodiert wurde 5-056.5 / Kann das wohl stimmen???
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo nochmal,

    narbig verwachsen kann antürlich zweierlei bedeuten:

    1. Der INTAKTE Nerv ist in die Narbe eingewachsen oder

    2. Aufgrund einer Nervdurchtrennung kam es zur Narbenbildung

    is ja aber auch egal, gemacht wurde das was angebracht ist: heilen durch Strom und raus mit dem Ding.

    In dem Fall würde ich aber eher die 5-041.5 (Destruktion erkrankter Nerv)nehmen.


    vlg

    mare

  • Hallo Herr Schrader,

    Da es sich um eine – nicht seltene – Komplikation handelte, würde ich mit der T81.8 anfangen und die Komplikation, je nach betroffenen Nerven mit einem Code aus G57/58 codieren. Komplexer wird dies aber, wenn der Nerv verletzt war, dann käme noch der korrespondierende Code aus „S“ hinzu.

    Die OP fand in der Leistenregion statt. Daher würde ich den Code 5-041.7 nehmen zusammen mit der 5-983.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo, Herr Winter,
    .7 ist natürlich richtig :rotwerd:
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich T81.8 und G57/58 kodieren darf, siehe auch KDR D002d / Erkrankungen bzw. Störungen nach med. Maßnahmen. Wenn ich die Komplikation spezifischer klassifizieren kann, entfällt doch der T-Kode.
    P.S. Eine Verletzung des Nerves ( S-Kode ) habe ich so aus der Akte nicht entnehmen können.
    Gruß,
    B. Schrader