EBM Ziffern bei AOP (EKG+VW)

  • Wer hat praktische Erfahrung?
    1. Bei der Vorbereitung zu einer AOP fordert der Anästhesist ab einem bestimmten Alter ein EKG an.
    Nach dem alten EBM war dies berechnungsfähig. Dies geht nun nicht mehr, da es nur die 03320 aus dem hausärztlichen Bereich gibt. Wer kennt das Problem, bzw. eine Lösung?
    2. In der Präambel zu den AOP`s 31.2.1 Nr. 5 heißt es:
    \"...sämtliche durcu den Operateur erbrachten ärztl. Leistungen, Untersuchungen am OP-Tag VERBÄNDE, ärztl...........\"

    Bei den Ausschlüssen der EBM Ziffer 02350 sind jedoch lediglich die OP Ziffern 31614 bis 32621 ausgenommen.

    Wie sieht das nun aus, wenn ein Verbandswechsel nach einer ASK gemacht wird. Ist die 02350 abrechenbar?

    MfG Angela Knutzen

  • Hallo Frau Knutzen,

    zu 1)
    EKG mit mehr als 12 Ableitungen finden sich im fakultativen Leistungsinhalt des Ordinationskomplexes der Internisten wieder. Sollten Sie also ein EKG benötigen, können Sie das nur abrechnen, wenn ein Internist eingeschaltet wird. Hierbei sind allerdings auch die Regelungen des § 4 Abs. 3 und 4 AOP-Vertrag zu beachten.

    zu 2)
    Dem EBM geht im Falle des ambulanten Operierens nach § 115b der AOP-Vertrag vor. Dort heißt es in § 5: \"In Verbindung mit einem ambulanten Eingriff nach § 115 b SGB V können intraoperative Leistungen erbracht oder veranlasst werden, die in einem unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen (insbesondere Laboruntersuchungen, Leistungen der konventionellen Radiologie, Histologie oder der Pathologie).\"
    Nun beginnt allerdings oft der Streit, ob ein Verband tatsächlich hierunter fällt oder nicht. Ich würde sagen, ja. Wenn die Krankenkassen anders argumentieren, sollte Ihr Haus ggf. eine Klage in Erwägung ziehen.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Dieser Komplex, ist meiner Meinung nach bei uns nicht abrechenbar. Das EKG wird zwar von einem Internisten befundet, jedoch findet kein Arzt-Pat.Kontakt statt.
    Es ist so ungerecht. So viele Leistungen die man aus \"Sicherheitsgründen\" erbringen muss und nicht bezahlt bekommt.
    Vielen Dank auch für die schnellen Antworten!
    Schönen Feierabend!

    MfG Angela Knutzen

  • Hallo Dori!

    Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Das EKG ist mit der 31011 ff fakultativ vergütet. Gleiches gilt für das Standardlabor.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    das Problem mit den Ziffern 31011 ist alllerdings, dass diese von Krankenhäusern nicht abgerechnet werden dürfen. In der Präambel zu Kapitel 31.1 werden die Arztgruppen aufgeführt, die diese Ziffern abrechnen dürfen. Es handelt sich dabei um Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte.

    Damit bleibt es bei dem Problem, dass das EKG für Krankenhäuser nur über den Ordinationskomplex der Internisten abrechnungsfähig ist.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."