Sehr geehrtes Forum, momentan gibt es in unserem Haus Probleme mit der Abrechnung von Hämodialysen bei chron. niereninsuffizienten Patienten.
Die Situation:
Bis zum Jahresende wurden interkurrente Dialysen bei nicht transportfähigen stationären Patienten durch eine Stiftung und einen an unserem Haus angestellten ermächtigten Arzt erbracht. Dieser hat sein Arbeitsverhältnis beendet. Die am Ort ansässige Praxis ist aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage o.g. Patientenklientel an unserem Haus zu versorgen und diese gegenüber der KV abzurechnen. Wir sind jetzt in folgender Zwangslage, nicht transportfähige Patienten im Chronikerprogramm, mit einer Diagnose unabhängig von der Niereninsuffienz werden während des stationären Aufenthaltes durch unsere Ärzte gemeinsam mit der Stiftung (diese stellt Geräte und Schwestern) dialysiert. Eine beantragte Ermächtigung wurde abgelehnt. Können wir diese Dialysen mit dem entsprechenden Zusatzentgelt gegenüber der Krankenkasse abrechnen (immer unter Beachtung §2 Abs. 2 KHEntgG).Welche Erfahrungen haben andere Häuser mit dieser Problematik?
Vielen Dank!
K. Dittrich