Koprostase K56.4 vs. Obstipation K59.0

  • Hallo liebes Forum,

    ja ich weiß, dass diese Thema bereits im Forum behandelt wurde, allerdings gab es jeweils keine \"harten\" (verstopften :biggrin: ) Kriterien für die Unterscheidung beider Diagnosen.

    Ich habe jetzt mehrere Kassenanfragen zu diesem Thema und wäre an einer Systematik interessiert.

    Z.B. reicht es dem MDK nicht aus wenn ich bei einer kodierten Koprostase nachweise, dass der Pat. 5 Tage nicht abgeführt hat und einen Blähbauch mit deutlichen Schmerzen demonstriert und erst nach mehreren abführenden Maßnahmen ein Erfolg :rotwerd: zu verzeichnen war. Lt. MDK ist hier K59.0 zu kodieren.

    Welche Maßnahmen/Umstände sollten denn gefordert werden für die K56.4-Kodierung? Sono/Rö-Abdomen/Magensonde/Kotsteinnachwies - wie auch immer usw.? Vielleicht können wir ja gemeinsam eine \"Kodierrichtlinie\" entwerfen - würde mich freuen.

    MfG Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • In einer unserer letzten MDK-Besprechungen kam diese Problematik auch auf den Tisch.

    Wir haben uns dann dahingehend geeinigt, daß bei objektiven Ileus-Zeichen (Spiegelbildung) ein Ileus, ansonsten eine Koprostase zu schlüsseln ist.

    Ich denke, das ist auch ein praktikabler Weg, der auch den entsprechenden Aufwand in der Regel halbwegs korrekt abbilden dürfte.

    Um dieser Definition gerecht zu werden, muß auch kein unbilliger oder übermäßiger diagnostischer Aufwand getrieben werden.


    Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo N.

    danke für die Antwort.

    Mir ging es aber um die ccl-relevante Nebendiagnose K56.4 Koprostase oder auch meinentwegen Ileus K56.7 vs. der nicht ccl-relevanten Nebendiagnose K59.0 Obstipation.

    Die Ileus-Kodierung sehe ich auch so, dass bei einer nachgewiesenen Spiegelbildung ein Ileus vorliegt.

    Sie sagten: \"wenn nicht Spiegelbildung dann Koprostase\" - Meinten Sie vielleicht, wenn nicht Spiegelbildung dann Obstipation?

    Schöne Grüße, Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Herr Willm,

    mea culpa und Asche über mein Haupt - da hatte ich wohl eine kleine Konzentrationsschwäche.

    Sie haben selbstverständlich Recht. K56.- vs. K59.0

    Und hier würde ich bei Spiegelbildung einen Kode aus K56.- benutzen, ansonsten eine K59.0

    Die von Ihnen beschriebene klinische Symptomatik würde ich in der Tat einer K56.- zuordnen. Allerdings wäre genau das der Grund für mich, dann konsequenterweise auch eine entsprechende Diagnostik einzuleiten - und sei es nur aus forensischen Gründen. Und dann sollte m.E. in der Regel der geforderte \"Bildbeweis\" vorliegen :d_zwinker:

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo Herr Willm,

    mangels anderer geeigneter Kriterien würde ich die Differenzierung zwischen \"Obturation\" (\"Koprostase\" ist nur ein Thesaurustext) und \"Obstipation\" an den durchgeführten Massnahmen aufhängen: wenn Sie impaktierten Stuhl auflösen bzw. entfernen (Spüllösung, manuelle Ausräumung etc.), dann ist es auf jeden Fall eine Obturation. Reichen Massnahmen zur Darmanregung aus, dann Obstipation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank. Hier jetzt also meine Unterscheidung zunächst zur groben Orientierung (ohne Gewähr). Sicher ist nicht jedes Argument für sich alleine ausschlaggebend aber in Kombination hat man wohl eine gute Argumentationsbasis.

    Obstipation ---- vs. ----- Obturation/Koprostase

    - keine Krankenhausbehandlung notwendig ---- vs.---- Krankenhausbehandlung
    - Fall ohne bildgebende Diagnostik ---- vs. ---- mit bildgeb. Diagnostik
    - p.o. Abführmaßn. bzw. darmanreg. Maßnahmen ---- vs. ---- Practo/Einlauf/Spüllös./man. Ausräumung u.a.
    - Stuhlansammlungn ---- vs. ----Stuhlimpaktierung/Kotsteine
    - wenig ausgeprägte Schmerzen ---- vs. ---- ausgeprägte Schmerzen


    Ist das so in Ordnung? Gibt es Ergänzungen?

    Danke Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Ihrer Argumentation, daß bei Obstipation kein stationärer Aufenthalt notwendig ist, mag ich nicht so ganz folgen.
    Ausschlaggebend ist ja die ex ante-Sicht bei Aufnahme.
    Und eingedenk meines damaligen Uni-Professors, der uns eindringlich und -gängig ermahnte, um einen akuten Bauch immer herumzuschleichen würde ich ein unklares Abdomen lieber einmal zuviel als einmal zuwenig aufnehmen. Zumal erfahrungsgemäß auch eine banale Obstipation schmerzhafte und bunte Symptomatik verursachen kann, die erstmal abgeklärt werden sollte.
    Was dann hinterher rauskommt, ist was ganz anderes. Aber das ist irrelevant (zumindest für die stationäre Notwendigkeit) - auch wenn vielleicht der ein oder andere MDK-Gutachter hinterher versucht rumzukorinthenkacken.

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hey N.

    okay also keine \"zwingende\" Krankenhausbehandlung, denn eine Obstipation ist allein sicher nicht an die besonderen Mittel eines Krankenhauses gebunden. - Diese Argumetation spielt sicher bei der Obstipation als HD eine Rolle. Bei den ND ist der Pat. ja eh schon im Krankenhaus.

    Gruß Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink: