Hallo Forum!
Ein Patient wird wegen Exsikkose und blutigen Diarrhoen stationär aufgenommen. Der Patient gibt an, seit Einnahme eines neuen Antibiotikums unter Durchfall zu leiden. Diese wurden immer stärker und waren zuletzt blutig. Die Coloskopie erbrachte den Befund einer schweren Colitis
Der Volumenmangel und die Hypokaliämie wurde durch eine initiale Flüssigkeitssubstitution mit KCL therapiert. Kodiert wurde als HD die K51.2 Toxische Gastroenteritis und Kolitis sowie als NDs die E87.6 Hypokaliämie; E86 Volumenmangel.
Ist die K51.2 korrekt kodiert; auch ohne Histologie zu vertreten? :d_gutefrage: Stuhlkulturen waren allesamt negativ (auch Clostridium difficile).
Wie lautet die Meinung des Forums zu dieser Kodierung?
toxische Gastroenteritis und Colitis
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Guten Morgen dagpow,
aus meiner Sicht ist diese Kodierung korrekt und ich könnte sie ohne weiteres so stehen lassen.
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Guten Morgen Dagpow und Mikka,
K51.2 ist ulceröse chronische Proktitis :a_augenruppel: !
Es ist doch sicher die K52.1 gemeint, oder ?
Aber hier steht doch in jedem Fall die Verdachtsdiagnose einer pseudomembranösen Colitis. Wurde der Patient entsprechend behandelt ist m.E. auch dies als HD zu codieren, unabhängig von der Bakteriologie. (s. DKR D008b)
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Hallo Herr Wagner,
ich beziehe mich auch auf die K52.1 ! Den U-Befund habe ich glatt überlesen. Sorry. Somit würde ich bei entsprechender Behandlung auch der Colitis den Vorrang geben.
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Halo Herr Wagner, Mikka ....,
ich meinte die K52.1! Jedoch war ich vorher mit meinen Gedanken bei der ulcerösen Coltis. Wie sollte dann die Verdachtsdiagnose pseudom. Colitis kodiert werden? A04.7 oder K58.9 ???? -
Hallo dagpow,
die A04.7 fällt aus, da Clostridien nicht nachgewiesen wurden. Ich würde als HD die K52.1 - toxische Gastroenteritis und Colitis und das toxische Agens(Wirkstoff) angeben.
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Hallo nochmal,
Zitat
Original von Mikka:die A04.7 fällt aus, da Clostridien nicht nachgewiesen wurden.
Eine Verdachtsdiagnose ist bei Entlassung weder bestätigt noch ausgeschlossen (DKR 008b). Daher ist der Nachweis der Clostridien nicht Bedingung für die Codierung. Unter A04.7 ist ausdrücklich die pseudomembranöse Colitis genannt.
War dies also die Verdachtsdiagnose und hat eine spezifische Behandlung stattgefunden (z.B. Metronidazol/Vancomycin-Gabe) würde ich auf jeden Fall die A04.7 codieren. -
nur noch kurz dazu:
ein fehlender Nachweis des C. difficile-Toxins (!) schließt eine C. diff.-assoziierte pseudomembranöse Colitis nicht aus. Der negative Vorhersagewert des Tests, den wir in unserem Labor anwenden (und das ist einer der besten kommerziell verfügbaren Tests, der spezielle Laborgerätschaften voraussetzt) liegt z. B. \"nur\" bei 97%.
Viele Grüße
Tim Pietzcker -
Hallo Herr Pietzcker, Hallo liebes Forum,
danke für zusätzlichen Informationen. Jetzt habe ich genügend Argumente auch bei eventuellen KK/MDK-Anfragen.
MfG
Dagpow