HD Blutung bei Dauermed. mit Antikoag. u. Komplikation nach Infusion

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe zwar nun schon Einiges gelesen, aber leider noch keine Antwort auf meine Frage gefunden:


    Folgender Fall:

    Pat. kommt mit einem ausgedehnten Hämatom und Schwellung des gesamten Armes nach einer Infusionstherapie stationär. Pat. ist Marcumarpatient. Es erfolgte eine Hämatomausräumung. Sehr große Hämatomhöhle, die sich spontan leert u. anschl. gespült und mit dem Finger ausgetastet wird. Die Muskulatur findet sich ebenfalls eingeblutet in mehreren Schichten auseinander abgehoben. Es verbleibt noch eine pralle Schwellung des Armes distal, die offensichtlich nicht erreicht werden kann. Es erfolgt dann eine 2. Schnittführung über den distalen Bizeps innenseitig. Wiederum Eröffnen einer subkutanen Hämatomhöhle, aus der sich ein Schwall Koagel entleert. Eine Restschwellung im Bereich der Muskulatur ist nicht ausräumungsfähig. Es erfolgt dann Wundverschluss.

    CHI. Kodiert

    HD: D68.3
    ND: S40.0

    OPS
    5-893.17
    5-892.17

    Sicherlich hängt die Blutung mit der Gerinnungsstörung zusammen. Aber liegt hier nicht eher eine Komplikation nach Infusion vor? Also eine T80.- als HD? Allerdings finde ich eine T80- Diagnose auch nicht ausreichend und für ein Hämatom als solches gibt es keine Kodierung.

    Mit den OPS bin ich auch nicht so ganz glücklich. Erst einmal würde ich statt der 5-893.17 die 5-894.1 nehmen, da primärer Wundverschluss.
    Ebenso würde ich statt der 5-892.17 einen Kode aus 5-850.- nehmen.

    Wer kann mir hier helfen?

    MfG
    HeFe

  • Hallo HeFe,

    vorab, die S40.0 geht nicht, da ja keine Prellung.

    Jetzt kommt mal wieder die Frage: Was ist spezifischer, die T-Diagnose oder andere ?

    Wie wärs denn mit S45.2 Verletzung V. brachialis als HD
    zusätzlich T80.1 zur näheren Spezifizierung
    und natürlich D68.3

    Bezüglich OPS würde ich auch eher 5-894 vorziehen.
    Da keine Inzision eines Muskels durchgeführt wurde (\'spontane Entleerung\' und \'subcutanes Hämatom\') kann kein 5-850er Schlüssel verwendet werden.

    Also am ehesten 2x die 5-894

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo HeFe,

    ich würde die S40.0 als HD nehmen,beinhaltet auch Hämatom des Armes-wäre für mich die spezifischere Kodierung.T80.1 und D68.3 als ND.Als OPS auch die 5-894.

    Grüße und schöne Woche

    lacessere

  • Hallo lacessere,

    Zitat


    Original von lacessere:

    ich würde die S40.0 als HD nehmen,beinhaltet auch Hämatom des Armes

    Die S40.0 wird vom Thesaurus zwar bei Eingabe von \'Hämatom des Oberarmes\' vorgeschlagen, aber S 40.0 bedeutet lt ICD 10 PRELLUNG DER SCHULTER UND DES OBERARMES.

    Wenn die genannte Infusionstherapie einigermaßen friedlich abgelaufen ist, liegt das nicht vor :augenroll:

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo und guten Abend Dr. Wagner und lecessere,

    ich hatte ja schon gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet! :biggrin:

    Also ich würde auch eher zur S45.2 tendieren. Da jedoch abgerechnet werden musste und der Chirurg auf die HD bestand, wurde der Fall nun mit der HD D68.3 abgerechnet. Wir werden sehen... ?(

    Vielen Dank nochmal und schon mal ein schönes (Fußball)Wochenende! :biggrin:

    HeFe

  • Hallo Hefe,

    ich melde mich nach ein paar stressigen Wochen wieder zurück. Erst einmal ein paar ältere Sachen zur Aufarbeitung.

    Zu Antikoagulantien wurde schon oft diskutiert. Hier würde ich mal die Suchfunktion in Gang setzen. An die T80.1 oder T80.8 würde ich zusätzlich zur D68.3 auch noch denken

    Zu den 5-89er Codes möchte ich ebenfalls zum wiederholten mal feststellen, dass diese Codes sich ausschließlich auf die Cutis und Subcutis beziehen. Alles was tiefer liegt, wird anders codiert: z.B. Entfernung .erkranktes Gewebe je nach Schicht, oder wenn dies nicht eindeutig klärbar ist und somit schichtübergreifend operiert wird - auch eine subfasciale digitale Ausräumung ist eine OP - 5-869.1 usw.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin