- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Balling,
es war telefonisch geklärt worden (die Ausgangsfrage des Threads). Aber die Aussage kennen Sie ja und müssen diese inhaltlich ja entwerten. Dabei ist der Übermittlungsweg doch irrelevant.
Hallo Herr Balling,
es war telefonisch geklärt worden (die Ausgangsfrage des Threads). Aber die Aussage kennen Sie ja und müssen diese inhaltlich ja entwerten. Dabei ist der Übermittlungsweg doch irrelevant.
Hallo Herr Selter et al.,
Zitat
Original von Selter:
...Aber die Aussage kennen Sie ja...
Eben nicht (zumindest nicht im Detail)!
Ist aber auch irrelevant, weil die DKR in der Kodierhierarchie bekanntlich höher angesiedelt sind als die Klassifikationen:
Gemäß der Kodierrichtlinie P001f (Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren) sind alle signifikanten Prozeduren, die vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, zu kodieren. Da bei alleiniger Verwendung des „Wechsel-Kodes“ (5-378.6*) die Prozedurenkomponenten nicht vollständig enthalten sind (zweiter Zugang, zweite Naht...), muss somit beides kodiert werden: Neuimplantation und Entfernung.
MfG
Hallo Herr Balling,
netter Versuch.....
Das DIMDI sagt aber, welcher Inhalt einem Kode inne ist, nicht die DKR.
Ich wiederhole dann gerne oben gemachte Aussage:
\"Laut DIMDI sind \"Wechselkodes\" dann zu benutzen, wenn ein Wechsel vorgenommen wurde. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ein zusätzlicher Schnitt gemacht werden muss oder, dass es aufwendiger ist, als in anderen Fällen. Nur wenn ein Wechsel in getrennten Sitzungen erfolgt oder eine \"Wechselkode\" nicht existiert, ist eine Einzelkodierung vorzunehmen. Es gibt sonst keine Ausnahmen!\"
Das ist eine durch die OPS-Klassifikation zu treffende Entscheidung, die Hierarchie von DKR und OPS-Vorgaben ist hier ohne Belang.
Solange das die Vorgabe des DIMDI ist, habe ich keine Probleme, dies auch so zu sehen. Sollte sich dort die Sichtweise, aus welchen Gründen auch immer, ändern, akzeptiere ich auch problemlos die Mehrfachkodierung. Es geht hier um die Vereinheitlichung der Kodierung.
Guten Tag,
vielleicht lässt sich die Aussage des DIMDI leichter akzeptieren, wenn man sich auch die Wechsel-OPs als Mischkalkulation vorstellt. Da gibt es halt einfache und ncht ganz so einfache, die alle mit ein und demselben Kode abzubilden sind.
Ob wir alle glücklicher wären, wenn es für jede Form des Wechsels einen eigenen Kode gäbe? Alternativ gäbe es ja das Vorschlagswesen.
Hallo Herr Selter,
Zitat
Original von Selter:
...netter Versuch.....
dann werde ich meinen „netten Versuch“ halt etwas aufhübschen:
Hier meine (schriftliche!) Anfrage ans DIMDI:
ZitatAlles anzeigen
...
bekanntlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Außerdem sind bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.Unklar ist die Verschlüsselung der Prozeduren beim „Austausch“ eines Herzschrittmachersystems wegen Infektion des Systems.
Der normale Wechsel eines Herzschrittmachersystems (Entfernung und Neuimplantation in derselben Körperregion, z.B. wegen Fehlfunktion) ist unstrittig beispielsweise mit 5-378.6* (Aggregat- und Sondenwechsel) zu kodieren.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie im Gegensatz dazu der wesentlich aufwendigere Austausch eines infizierten Herzschrittmachersystems zu verschlüsseln ist. Dieser entspricht nicht einem bloßen „Wechsel“, sondern einer Kombination aus Neuimplantation und Entfernung – in verschiedenen Körperregionen:
Bei einem schrittmacherabhängigen Patienten wird zunächst auf der linken Seite ein komplett neues Zweikammersystem implantiert (Schnitt auf der linken Seite, Neuimplantation, Naht, Verband). Danach wird in selber Sitzung das alte (infizierte) Zweikammersystem auf der rechten Seite vollständig entfernt (Schnitt auf der rechten Seite, Entfernung, Naht, Verband).
Ist es somit korrekt, 5-377.3* zusammen mit 5-378.22 zu verschlüsseln?
Diese Kodierweise steht m. E. im Einklang mit der Kodierrichtlinie P001f, wonach alle signifikanten Prozeduren, die vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, zu kodieren sind – zumal bei der alleinigen Verwendung des „Wechsel-Kodes“ (5-378.6*) die Prozedurenkomponenten nicht vollständig enthalten sind (zweiter Zugang, zweite Naht...).
...
...und die Antwort des DIMDI:
ZitatAlles anzeigen
...
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.Wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Fachgesellschaft weitergeleitet und von dort folgende Antwort erhalten:
Finden Aggregat-Entfernung sowie Neuimplantation in zwei verschiedenen Sitzungen statt, war es bisher auch immer unstrittig, beide Kodes zu benutzen. Bei einer Aggregat-Entfernung auf einer Seite sowie einer zeitgleichen Neuimplantation auf der anderen Seite, wäre es daher nach unserem Verständnis ebenfalls korrekt beide Kodes gleichzeitig (also Entfernung und Implantation) zu benutzen, da der Mehraufwand gegenüber einem \"normalen\" Aggregatwechsel auf nur einer Seite durch die Schaffung des neuen Zuganges deutlich größer ist.
Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.
...
Hoffentlich können wir den thread jetzt bald abschließen ;))
MfG
Hallo Herr Horndasch,
Zitat
Original von E_Horndasch:
...vielleicht lässt sich die Aussage des DIMDI leichter akzeptieren...
Kein Problem mit der Aussage des DIMDI ;))
MfG
Hallo Hr. Balling,
so soll es dann sein. Wenn die ursprüngliche Meinung des DIMDI nun relativiert wird (im Sinne der Aussage der FG), stellt sich die Situation neu dar und habe gar kein Problem damit.
Beharrlichkeit zeichnet sich doch aus ;-)).
Zitat
Original von Selter:
...Beharrlichkeit zeichnet sich doch aus ;-)).
Wie recht Sie haben... :d_zwinker:
MfG
Hallo Forum,
ich denke mal mein \" Problem \" ist hier eigentlich ganz gut aufgehoben. Patient kommt mit Hämatom nach Defibrilatorimplantation. Auszug aus dem OP-bericht: \" Bei dem Patienten war am xx.xx.2009 ein Defibrillator links präpectoral implantiert worden. Es zeigt sich jetzt ein faustgroßes Hämatom links präpectoral. Sonographisch misst es ca. 4 cm. Die Indikation zur Hämatomausräumung unter sterilen Kautelen ist gegeben. Umspritzen der Wunde mit 10 ml Xylocitin 1%. Entfernen der Hautfäden und Spreizen der Wunde. Die subcutanen Fäden werden durchtrennt. Es entleert sich bereits koaguliertes Material. Die Hämatomausräumung erfolgt, nachdem der Defibrillator verlagert wurde und eine Kompresse eingehüllt wurde. Vollständiges Ausräumen der Koagel. Ausspülen der Wunde. Sorgfältige Blutstillung mit dem Elektrokauter mit bipolarem Strom. Zwei Umstechungen der Pectoralismuskulatur werden durchgeführt. Anschließend besteht Bluttrockenheit. Nach Replantation des Defibrillators werden drei Subcutannähte gelegt. Hautverschluss erfolgt mit Einzelknopfnähten.\"
Der Chirurg verkodierte hier 5-378.44 Lagekorrektur des Aggregats. Meiner Meinung nach war es eine einfache Hämatomausräumung, wobei der Defibrilator nur mal \" beiseite gelegt \" um das Hämatom gründlich auszuräumen, am Defi wurde doch in dem Sinn gemacht? Oder bin ich hier auf dem Holzweg?
MfG findus
Hallo Findus,
m.E. keine Lagekorrektur, sondern Hämatomausräumung.
... und Blutstillung!
Ich würde hier zusätzlich die 5-394.0 Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation kodieren.
Falls Sie sich mit der \'Gefäßoperation\' nicht anfreunden können, würde ich 5-389.4x (\'Durchstechungsligatur\') als Alternative anbieten.
Liebes Forum,
folgendes Kodierproblem (und Variation der o.g. Konstellationen) bedarf einer Lösung.
Eine Patientin ist HSM-Trägerin und bekommt ein Mamma-Npl. Zur Vorbereitung der Bestrahlung wird das Aggregat rechts explantiert und das explantierte Aggregat links in gleicher Sitzung wieder implantiert. Die Sonden werden neu implantiert.
Der Sondenwechsel 5-378.7_ ist klar. Ist das bei dem Aggragt dann die Lagekorrektur 5-378.4_ oder ein Wechsel oder Ex- und Implantation?