Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob es notwendig ist, dass der Pat. sein Einverständnis zu einer anonymisierten QS-Datenübermittlung geben muss. Ich würde sagen: Nein, muß er nicht.
Nur:
Kennt jemand die formale Regel, die da vielleicht dahintersteht?
Hintergrund der Frage ist, dass eine externe Stelle explizit in Ihrem Vertrag zu einer spezifischen QS das Einverständnis des Pat. fordert.
Man kann natürlich den Pat das auch noch unterschreiben lassen, darauf kommt\'s vermutlich auch nicht mehr an, aber Sinn macht es keinen.
Vielen Dank für Hinweise!
P. Dietz