Vorstationäre Leistungsinhalte

  • Hallo Forum,
    habe leider über Suche nichts passendes gefunden. Darum neues Thema.

    Ich sitze grade mal wieder über Fällen mit MDK Gutachten, die zu dem Schluss kommen das die Untersuchung X oder die Behandlung Y ambulant oder vorstationär zu erbringen ist.

    Bei vorstationär habe ich immer öfter Bauchschmerzen.
    Die Leistungen die in diesen Bereich abgeschoben werden, werden immer umfangreicher.
    Gehe davon aus das die Kalkulation für die vorstationären Sätze diese umfangreichen Leistungen nicht beinhalteten.
    Z.B. wird vom MDK gesagt das die 24h pH Metrie oder der CAST ELISA (Allergietest) vorstationär zu erbringen ist.

    In meiner Erinnerung ist auch noch ein Gutachten (finde ich aber leider z.Z. nicht) in dem der Gutachter die Durchführung der Chemotherapie als vorstationären Leistungsinhalt sieht.
    (Wurde durch entsprechendes Schreiben meinerseits beantwortet und die KK hat die stationäre Behandlung akzeptiert.)

    Welche Erfahrungen haben andere Häuser gemacht?
    Gibt es Leistungskataloge für die vorstationären Leistungen?
    Die gesetzlichen Bestimmungen sind diesbezüglich leider recht schwammig.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Forum,

    da ich bis heute nicht weitergekommen bin nochmals meine Fragen zu vorstationären Leistungsinhalten.
    Desweiteren suche ich Informationen zur Kalkulation von vorstationären Leistungen. Wann und in welchem Umfang sind vorstationäre Leistungen kalkuliert worden?
    Wie sehen die Leistungsinhalte aus? Haben sich diese der Entwicklung angepasst? Gab es bedingt durch die Zunahme des Leistungsumfanges entsprechende neue Kalkulationen?

    Bitte um Informationen zu diesem Thema.
    Danke

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,
    hallo Forum,

    die \"Gemeinsame Empfehlung über die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115 a Abs. 3 SGB V\" stammt aus dem Jahre 1996 (!) und ist mit Wirkung vom 01.01.1997 in Kraft getreten. Die dort auf Fachabteilungsebene vereinbarten Pauschalen sind praktisch bis heute unverändert. (Die Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten wurden und werden außerhalb der Pauschalen vergütet.)

    Folgt man der Präambel der genannten Empfehlung, so hat es offenbar im Jahre 1995 eine Erfassung und Auswertung von Leistungsdaten gegeben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft dürfte über ein gutes Archiv verfügen und in der Lage sein, dazu auch heute noch qualifizierte Aussagen über Art, Umfang und Inhalt dieser Auswertung machen zu können. Oder ?

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Sehr geehrtes Forum,

    zu den vorstationären Leistungsinhalten und Abrechnung habe ich eine Frage:

    Im Rahmen einer OP-Vorbereitung erhält ein Patient ein Infoblatt, dass er bitte noch zu einer augenärztlichen Untersuchung gehen möchte ( die also von einem Niedergelassenen Facharzt durchgeführt wird) und den Befund zum Aufnahmetermin mitbringen soll.

    Dies geschieht auch. Im einem Fall 5 Tage vor der stationären Aufnahme, im anderen Fall 20 Tage vorher.

    Nun schicken die Fachärzte uns eine Rechnung mit dem Verweis: Im Rahmen der vorstationären Behandlung.... .

    Im § 115a SGB V, Abs.2 finde ich den Hinweis: ... eine notwendige ärztliche Behandung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet.
    Also: Die Rechnungen sind von uns nicht zu bezahlen.

    Die DRG-Abrechnung gibt es nun schon fast 3 Jahre; bisher waren Voruntersuchungen kein Thema.

    Hat ein Forumsmitglied ein ähnliches Problem?

    Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen.
    Vielleicht gibt es ja Kollegen, die auch an einem Brückentag arbeiten müssen???!!!

    MfG

    K.Lührs

  • Hallo Frau Lührs,

    ja, wir haben dieses Problem auch (gehabt). Es hat aber nach konstanter Verweigerung nachgelassen.
    Die vorstationäre Behandlung im Zusammenhang mit Fallpauschalen gibt es schließlich schon seit über 10 Jahren (insbes. Orthopädie, Herzchirurgie). Die Begehrlichkeiten kamen aber erst mit dem KHEntgG auf.
    Da keine Gesamtbudgetbereinigung stattgefunden hat, sehe ich hier auch keine Grundlage für Änderungen. Es ist m. E. der Versuch Erlöse außerhalb des Praxisbudgets zu generieren, die
    a) aus EBM GOÄ werden lassen (wundersame Leistungsaufwertung) und
    b) nicht auf das RLV schlagen.
    Würden wir entsprechend verfahren, hätten wir neben den steigenden Kosten auch noch eine Klage wegen einer verdeckten Zuweiserpauschale \"am Hals\".

    Grüße aus Mittelhessen

    M. Müller

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik