15. August 2006 um 21:44 #1 Hallo Forum , Meine Frage: Kodierung von kurzzeitiger BewusstlosigkeitIch kodiere Coma - die Krankenkasse fordert Synkope ,wer hat Recht ???M.f.G.fraser
16. August 2006 um 08:58 #2 Guten Morgen,wie kurzzeitig ist denn kurzzeitig ? Ein Koma ist eine längerdauernde, schwere Bewusstseinsstörung, in aller Regel bedingt durch eine schwere Funktionsstörung der Hirnrinde. Was Sie beschreiben, hört sich sehr nach Synkope an.Viele Grüße!