:i_respekt: Aus der täglichen Arbeit als DRG-Prüfer:
Patient wird zur Metallentfernung am Oberkiefer aufgenommen (MKG). Neben der eigentlichen Plattenentfernung wird eine Wurzelspitzenresektion mit Entfernung eines apikalen Granuloms durchgeführt. In den Defekt wird ein Stückchen \"Gelita\" (Gelatine) eingelegt. Das KH kodiert hier zusätzlich
[c=royalblue]5-774.x Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla durch alloplastische Implantate, sonstige.[/code]
Die Begründung: Dies wird im MKG-Kodierleitfaden so empfohlen. In diesem steht im Text:
[c=darkblue]Die Auffüllung mit einem \"Knochenersatzmittel\" wird als plastische Rekonstruktion mit einem alloplastischen Material kodiert (z.B.Knochenzement, Kollagen u.ä.\".[/code]
Aus meiner Sicht ist das etwas übertrieben kodiert, oder ? Nach meinen Recherchen erfüllt die Gelantine nur in sog. Composites zusammen mit anderen Stoffen (z.B. Hydroxyapatit) das Kriterium eines Knochenersatzstoffes. Hat jemand eine andere Meinung :d_gutefrage: