Hyperkaliämie bei Dialyse

  • Hallo Forum,

    ich habe eine Frage als nephrologisch verunsicherter Bearbeiter eines MDK-Gutachtens.

    Bei einem Patienten mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz wurde eine Hyperkaliämie als Nebendiagnose kodiert. Reagiert wurde mit regelmäßigen (täglichen) Laborkontrollen und kaliumarmer Kost. Die Kodierung wurde abgelehnt, Diät und Laborkontrollen als Standardmaßnahme für Dialysepatienten gesehen wird und Schwankungen des Kaliumwertes eine unmittelbare Folge der Niereninsuffizienz darstellen würde.

    Meines Erachtens ist diese Sichtweise zu undifferenziert, es fällt mir allerdings schwer, dem wirklich gute Argumente entgegen zu halten.

    Hat jemand eine Idee, welches Gegenargument hier helfen könnte?

    Vielen Dank

    ben-ch

  • Hallo ben-ch,
    hier (wie oft bei Diskussionen mit dem MDK) sollte man sich nicht auf das (unsichere) Feld medizinischer Argumentationen begeben, denn niemand hat die alleinige med. Wahrheit gepachtet. Vieles in der Medizin ist eben Auslegungssache.
    Tatsache ist hier jedoch: es liegt ein Problem vor (E87.5) und es wurde ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachgewiesen. Demnach ist gemäß den DKR (Deutschen Kodierrichtlinien) die Kodierung gerechtfertigt. Punkt. Ob die kalium(!)arme Diät bei terminaler Niereninsuffizienz regelmäßig dazugehört, darüber ließe sich streiten, es gibt genug Dialyse-Pat. die mit ihrem Kalium ganz gut zurechtkommen. Allein die Tatsache, dass es häufig eine Vergesellschaftung zweier Probleme gibt (hier natürlich direkter Zusammenhang), rechtfertigt nicht die Forderung, daß beide Probleme eines seien. (Oder sollten wir einmal den Versuch starten, bei allen älteren Pat. Senilität zu kodieren?)

    Mit freundlichen Grüßen

    Lars Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Zitat


    Original von Nagel:
    Tatsache ist hier jedoch: es liegt ein Problem vor (E87.5) und es wurde ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachgewiesen. Demnach ist gemäß den DKR (Deutschen Kodierrichtlinien) die Kodierung gerechtfertigt.

    Lars Nagel

    Hallo,
    ergänzend würde ich noch auf MDK, SEG 4 Empfehlung Nr. 26 eingehen.
    Vielleicht hilft die Empfehlung bei der Begründung.