Sehr geehrtes Forum,
vielleicht eine banale Frage, dennoch eine der Gerechtigkeit: Patient (7 Monate alt) erhielt nach M. Hirschsprung eine AP-Rückverlagerung, 2 Tage nach Entlassung (1. Aufenthalt 10 Tage) Wiederaufnahme und erneute OP wegen Bridenileus (2. Aufenthalt 14 Tage).
MDK sagt: Zusammenlegungwg. Komplikation. Korrekt?
Danke für die Antworten,
Fallzusammenlegung wegen Bridenileus nach Hirschsprung-OP
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siefert -
22. August 2006 um 10:04 -
Erledigt
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Sehr geehrtes Forum,
kann ich aus den ausbleibenden Antworten folgern, dass das Problem sehr schwierig oder sehr einfach ist? Bitte um dringende Rückmeldung.
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- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Siefert,
wenn Sie darstellen können, dass der Bridenileus nicht im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung des vorausgegangenen Aufenthaltes (AP-Rückverlagerung) stand, gibt es keine Fallzusammenlegung. Wie werden Sie das darstellen?
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Das ist die Antwort, die ich befürchtet habe, hier ist das System mal wieder gnadenlos!
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Hallo,
sooo einfach finde ich das nicht. Der MDK stellt es als Komplikation der 2. OP dar, es kann aber doch genauso eine Komplikation der ersten OP sein??
Mich würde da mal grundsätzlich interessieren, wer ist denn da primär \"beweis-pflichtig\", und wie \"stark\" müssen solche Beweise sein - also so in der Art wie \"...mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlchkeit...\" oder möglicherweise.Möglich finde ich hier beides (Komplikation oder eben nicht) - insofern würde ich da einen Widerspruch zumindest in Erwägung ziehen. Heisst es den in der Verordnung \"...Zusammenlegung wenn vielleicht Komplikation\"??
Das ist eines der ungelösten Probleme im System: Der MDK behauptet aus seiner Sicht etwas und damit basta. Leider haben die Damen und Herren dort genausowenig die Weisheit mit Löffeln gevespert...
Selbst wenn man nun 2 ausgewiesene Experten zum Thema befragen würde - ich wette, man fände sicher 2 mit konträrer Ansicht (2 Professoren, 3 Meinungen...).
Da ist es ein wissenschaftlicher Disput - und dort kann einer ohne Experte im Fach zu sein, einfach was darstellen und den Geldhahn abdrehen.
Sorry, aber bei den sog. Gutachten, die wir in den letzten Wochen gesehen haben, bekommt man das kalte Grausen.Gute Nacht!
P. Dietz -
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von P_Dietz:
sooo einfach finde ich das nicht. Der MDK stellt es als Komplikation der 2. OP dar, es kann aber doch genauso eine Komplikation der ersten OP sein??Hallo Herr Dietz,
falls Sie dies auf meinen Post bezogen haben:
Ich habe auch gar nicht gesagt, dass der MDK hier auf alle Fälle richtig liegt. Deswegen habe ich ja die Antwort so formuliert und gefragt, wie aus medizinischer Sicht dem begegnet werden kann, dass nicht die letzte OP die Ursache war. Dass hier dann wahrscheinlich die Diskussion ohne einstimmiges Ergebnis ablaufen wird, ist sehr gut möglich. -
Hallo,
als Kinderarzt würde ich analog zur Argumentation der Onkologen bei der Sepsis unter Chemotherapie argumentieren
der Bridenileus kann nach jedweder Bauch-OP zufällig irgendwann - stochastisch auftreten und ist keine Komplikation im Sinne der FPV - auch wenn der med. Laie es als solche sieht.
Anders wäre es nach meinem Dafürhalten mit einer nachblutung oder Wundinfektion - die tritt gewöhnlich nach Wochen oder Monaten nicht mehr auf.MfG
HC.v.Andrian
Kinderarzt
Med.Controller Klinikum Augsburg