Hallo liebes Forum,
sicherlich gibt es zu meiner Frage auch schon ältere Beiträge hier im Forum. Allerdings bin ich bei meiner Suche nicht fündig geworden.
Meine Fragem zu folgenden Fall:
Ein Patient wird vom Hausarzt mit einer eindeutig stationär zu erbringenden OP-Indikation eingewiesen. Die am Aufnahmetag durchgeführte Diagnostik erbrachte aber, dass hier keine OP-Indikation vorlag. Der Patient wurde dann am Folgetag entlassen.
Kann dieser Pat. stationär abgerechnet werden oder ist hier zwingend ambulant abzurechnen?
Meine Meinung war bisher, dass die Definition von vollstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung nur vom Merkmal der geplanten Aufenthaltsdauer ausgehen darf. (BSG 04.03.2004, AZ B3KR/03)
Wenn unsere Aufnahmeärzte nach § 39, Absatz 1 SGB V die stationäre Behandlungspflicht geprüft und diese auch bei Aufnahme für notwendig erachtet haben, dann kann ich doch eine stationären Behandlung abrechnen, oder? (ex ante)
Welche Begutachtungsgrundlage wird denn hier herangezogen? Ist es die nach Prozeduren auch formal bestehende ambul. Abrechnungsmöglichkeit oder ist hier die ex ante Perspektive ausschlaggebend. DArf ich bei dieser Konstellation überhaupt die ex ante Perspektive aufführen? Bei Notfällen hatte ich damit bisher keine Schwierigkeiten.
WEr kann mir weiterhelfen? Vielen Dank.
MfG Willm