Hallo liebes Forum,
mir ist vor einigen Tagen eine externe Begutachtung, unter MDK-Umgehung, von einer sog. Medizin Service Centrum GmbH durch die betreffende KK zugesandt worden.
Ich nehme an, dass Ihnen die Mitteilung 279/2006 des NKG bekannt ist. Darin wird deutlich gemacht, dass dieses Vorgehen der Kassen rechtswidrig ist. :d_neinnein:
Es bestehen datenschutzrechtliche Bedenken und zum anderen, stimmt das Vorgehen nicht mit dem § 276 II S. 1 SGB V normierten Procedere überein.
Ich werde die Kassenanfrage entsprechend beantworten. Haben Sie bereits Erfahrungen mit diesem Procedere? Wie haben die betroffenden Kassen reagiert?
MfG Willm