Uni stellt Rechnung für Kollegialgespräch

  • Mal abgesehen vom moralischen Aspekt habe ich schlicht meine Zweifel, daß ein Übergabegespräch (und nichts anderes hat hier ja stattgefunden) überhaupt abrechenbar ist. Ein Konsil ist in meinen Augen etwas anderes als die Organisation einer Verlegung.

    Ich würde in einem solchen Fall erstmal das Gespräch mit dem Krankenhaus suchen - manchmal kommt der ein oder andere Mitarbeiter ja auf krude Ideen, von denen Chef nichts weiß.

    Ansonsten hat der kommentarlose \"Notfall\" mit RTW durchaus seinen Reiz (\"lernen durch Schmerz\").

    Aber wahrscheinlich stellt man dann dem Notarzt oder der RTW-Besatzung das Übergabegespräch dann auch noch in Rechnung.

    Vielleicht wäre die Einrichtung eine \"Patientenklappe\" (so wie die \"Babyklappen\" zum Ablegen von Säuglingen) eine gangbare Alternative??

    Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit neuer Einnahmequellen - aber abgesehen davon, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß eine derartige Rechnung Rechtens ist, frage ich mich schon, wo es hinführen soll, wenn Krankenhäuser sich jetzt schon gegenseitig das Leben schwer machen.

    Herzliche Grüße,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo wertes Forum!

    Sicherlich kann über das Verhalten der Uniklinik diskutiert werden.
    Allerdings gebe ich zu bedenken, daß 1. die Abrechnung nach DKG-NT vollkommen korrekt ist, denn der DKLG-NT wurde als Abrechnungswerk für Krankenhäuser geschaffen. 2. Der Zeitaufwand im Einzelfall mag nicht sehr hoch sein, nur die Masse machts. 10 tel. Anfragen pro Tag an 10 - 15 Minuten läppern sich. 3. Der EBM und seine Kommentierung greift hier nicht.Genauso wie die GOÄ, läßt der DKG-NT analoge Berwertungen zu.

    Formal ist die Abrechnung korrekt. \"Moralisch\" stimme ich allen bisherigen Kommentaren zu.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Killmer,

    genau das ist das Dilemma: Rechtlich scheint das Vorgehen in Ordnung zu sein (s. z. B. Einleitung zum DKG-NT), Empörung ruft\'s dennoch hervor. Könnte man hier - nach Ausschöpfung aller kollegialen Kontakte und Möglichkeiten - mit einer Gegenrechnung antworten? DKG-NT-Ziffer 12345678: Übermittlung Anamnese an Uni-Arzt - fernmündlich zu Vollkosten? Mich wundert es dann nicht, dass die Kosten im Gesundheitswesen weiter ausufern...

    Viele Grüße
    und Dank für Ihrer aller Meinungsbild

    sendet
    B. Sommerhäuser