Hallo Forum!
Trotz Suche konnte ich zu dem folgenden keine Quellen finden:
Nach ambulanten Operationen nach §115b schicken wir unsere Patienten wieder zu ihrem Einweiser zurück.
Die Patienten bekommen selbstverständlich einen Kurzarztbrief mit. Aber zusätzlich auch nochmals eine Überweisung, auf der die EBM-Schlüssel niedergeschrieben werden. Nun möchte ein niedergelassener Kollege sogar zusätzlich noch die OPS-Schlüssel auf der Überweisung notiert haben...
Dies führt mich zu der Frage: WO STEHT DAS ??? :d_gutefrage:
Konkret: Gibt es eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Instanzen, daß Patienten ein Überweisungsformular wieder mit zu ihrem Hausarzt zurückbringen müssen? Ist irgendwo der Inhalt dieses Formulars klar geregelt?
Wenn ein niedergelassener Allgemeinmediziner seine Patienten konsiliarisch mitbetreuen lässt, bekommt er doch auch kein Überweisungsformular mit Ziffern zurück, oder?
Für Hilfe bin ich dankbar.
Schönes Wochenende ansonsten!
:sonne: