Hallo Forum,
folgende Fallkonstellation:
Erster Aufenthalt DRG B42Z (19 Tage Früh-Reha Phase B).
Dann notfallmäßige Verlegung in die Innere Medizin eines anderen Krankenhauses(V.a. Urosepsis).
Am nächsten Tag (> 24 Std.)Rückverlegung zu uns und anschließende Fortsetzung der Früh-Reha Phase B für 43 Tage DRG B43Z (Tagessätze, individuell vereinbart).
Müssen die Fälle nach § 3 Abs. 3 (Rückverlegung) zusammengeführt werden oder gilt diese Regel nicht, da die zweite DRG eine individuell vereinbarte aus Anlage 3 ist?
Danke vorab für die Hilfe!
Boris Rapp